© Büro Anschober- LR Rudi Anschober
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LR ANSCHOBER: Erste Beschwerde bei der EU-Kommission gegen verbotene Beihilfe für Atomstrom

Erstmals wurde durch eine neue, im Auftrag von Oberösterreichs Umweltlandesrat Rudi Anschober erstellte Studie der renommierten Rechtsexperten der Uni Linz, Prof. Ferdinand Kerschner und Prof. Franz Leidenmühler, die gestern präsentiert wurde, fachlich belegt, dass die lächerlich geringe Haftung für Atomkraftwerke in der EU eine verbotene Beihilfe und einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt. Nach Überzeugung vieler Atomgegner könnte das ein entscheidender Hebel zum Durchsetzen eines europaweiten Atomausstieges werden. "Denn korrekte Haftungssummen und Versicherungen würde bedeuten, dass die Atomenergie völlig unwirtschaftlich wird, das wäre der Einstieg in den Ausstieg", so Oberösterreichs Umweltlandesrat Rudi Anschober, der dies am Beispiel Frankreich aufzeigt. In Frankreich ist für alle AKW zusammen eine Haftpflicht von 91,5 Mio. Euro für den Betreiber EdF vorgeschrieben, gerade vorgestern jedoch wurde eine Studie des französischen Instituts für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit veröffentlicht, wonach ein Atomunfall vom Ausmaß des Unglücks in Fukushima Frankreich rund 430 Milliarden Euro kosten würde.

Eine erste Initiative zur Durchsetzung korrekter Haftungssummen wurde nun bereits gestartet: Oberösterreichs Umweltlandesrat bringt eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein, um eine entsprechende Erhebung der Kommission auszulösen. Anschober:" Jeder Bürger der EU ist berechtigt, ebenfalls eine derartige Beschwerde einzureichen." Kommende Woche werden nun von Anschober darüber hinaus die EU-Kommission, das Europaparlament und die Bundesregierung vom Inhalt der Studie informiert und dazu aufgefordert, Oberösterreich beim Ziel korrekter Haftungssummen als Schlüssel für den Atomausstieg zu unterstützen. Und gleichzeitig werden die Antiatominitiativen informiert, Partner in anderen Regionen und Mitgliedsstaaten gesucht und Gespräche mit Unternehmen aufgenommen, damit sie eine Konkurrenzklage wegen Wettbewerbsverzerrung einbringen. Anschober abschließend: "Wir werden den neuen Hebel in aller Konsequenz nutzen. Wird nun korrekt erhoben und untersucht, dann kann diese Studie die Tür für einen Atomausstieg weit öffnen. Denn klar ist: es liegt keine Notifizierung der Subventionen vor, die Subventionen widersprechen dem Wettbewerbsrecht und sind damit europarechtswidrig."

Rückfragehinweis: Die Grünen Oberösterreich, Mag. Markus Gusenbauer, Pressereferent, Tel.: 0664/831 75 36, mailto: max.gusenbauer@gruene.at, http://www.ooe.gruene.at

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Artikel Online geschaltet von: / hackenberg /