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Österreich: Stellungnahmen zum geplanten AKW Hinkley Point möglich

Seit Ende Jänner können ÖsterreicherInnen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung Stellungnahmen zum geplanten Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point abgeben. Die Frist für Stellungnahmen läuft noch bis inklusive 1. März 2013.

Großbritannien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des UN/ECE Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) den Genehmigungsantrag für das Vorhaben der Inbetriebnahme einer neuen Kernkraftanlage am Standort Hinkley Point C übermittelt. Projektwerberin ist die NNB Generation Company Limited (EDF Energy).

Für dieses Vorhaben wird ein Genehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach britischem Recht und der Espoo Konvention unter Beteiligung Österreichs durchgeführt.

Da die Auswirkungen im Falle von schweren Unfällen beim Betrieb des AKW Hinkley Point nicht auf bestimmte Bundesländer eingrenzbar sind, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 in ganz Österreich durchgeführt.

Alle relevanten Unterlagen für diese Umweltverträglichkeitsprüfung finden Sie auf der Webseite des Umweltbundesamtes.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /