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Wiederansiedlung von Schwalben auf Gut Kerschlach

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Pressemitteilung von: Gut Kerschlach

/ PR Agentur: Gut Kerschlach
Rauchschwalbennest - Illustration: Deutscher Infografikdienst

Rauchschwalbennest - Illustration: Deutscher Infografikdienst

Schwalben zählen zu den bekanntesten Vögeln. Sie gehören wie Mauersegler und Haussperling zu den Kulturfolgern und sind aus den Dörfern gar nicht wegzudenken. Schwalben gelten als Glücksbringer und gehören auf jeden Bauernhof. Sie fangen im Sommer Unmengen von lästigen Fliegen. Nahrung fangen Schwalben aus der Luft und von der Wasseroberfläche. Nur bei ganz schlechtem Wetter, wenn keine Insekten fliegen, wird Nahrung vom Boden aufgenommen.


Schwalben sind vielfach zu den Sorgenvögeln des Vogel- und Naturschutzes geworden. Nicht ohne Grund hat der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) 1974 die Mehlschwalbe und 1979 die Rauchschwalbe zu den Vögeln des Jahres gekürt.

Fehlende Brutmöglichkeiten schränken den Lebensraum der Schwalben immer mehr ein. Durch die allgemein moderne Bauweise moderner landwirtschaftlicher Gebäude – wie auch auf Gut Kerschlach – haben es viele Vogelarten schwer, selbst Brutnester anzubauen. Rauch- und Mehlschwalben sind auf ein üppiges Angebot an Insekten angewiesen, so dass sie überwiegend in Gebieten mit Viehhaltung anzutreffen sind. Dabei brüten Mehlschwalben zumeist unter dem Dachüberstand, während Rauchschwalben im Inneren von Stallgebäuden nisten. Aufgeführt sei hier zum Beispiel die zunehmende Versiegelung der Oberfläche und somit fehlendes Baumaterial ihre Nester, desweiteren chemischer Holzschutz, sterile Sauberkeit besonders im Milchsektor, sowie immer weniger Nischen.

Seit den Anfängen des Vogel- und Naturschutzes sind Bau, Anbringen und Pflege feste Bestandteile der Arbeit für den Schutz der lebenden Tierwelt. Seit den 1990er Jahren werden Schwalbenhäuser als künstliche Nisthilfen für Schwalben eingerichtet. Durch die Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe gingen viele Nistplätze der Rauchschwalben in (Kuh-)Ställen verloren. Die häufig an Wohnhäusern errichteten Nester der Mehlschwalben werden häufig von den Hausbewohnern beseitigt, weil die Hauswände durch Nistbaumaterial und Kotausscheidungen der Schwalben verschmutzt werden, obwohl dies nach dem deutschen Bundesnaturschutzgesetz verboten ist (BNatSchG §42, Abs. 1). Für einen aktiven Schwalbenschutz bieten sich künstliche Nisthilfen an. Sie werden gerne angenommen und sorgen obendrein für ein „absturzsicheres“ Brutgeschäft.

Das Markenzeichen der Mehlschwalbe (Delichon urbica) ist der leuchtend weiße Bürzel, der sich kontrastreich von der sonst dunklen Oberseite abhebt. Auch bäuchlings ist die Mehlschwalbe mit Ausnahme der Schwanzfedern rein weiß gezeichnet. Ihr tief gekerbter Schwanz besitzt im Gegensatz zur Rauchschwalbe keine langen „Spieße“. Ursprünglich baute die Mehlschwalbe ihre kunstvollen Lehmnester an Feldwänden oder Küstenklippen. Doch schon seit langem hat sie sich dem Menschen angeschlossen und nutzt rauh verputzte Häuserwände unter geschützten Dachvorsprüngen zum Nestbau. Hier brütet sie oft in großen Kolonien.

Die Rauchschwalbe (Hirundo rustica) unterscheidet sich von der Mehlschwalbe durch lange Schwanzspieße und eine braunrote Färbung von Kehle und Stirn. Ihre Oberseite ist mit Ausnahme einiger heller Flecken blauschwarz, ebenso das Brustband. Ihre Nester baut sie im Inneren von Ställen, Scheunen oder anderen Gebäuden an Balken, Wänden oder Mauervorsprüngen. Die Tatsache, dass sie früher auch an offenen Kaminen oder Rauchfängen brütete, trug ihr ihren Namen ein.

Zwar zählt die Rauchschwalbe noch immer zu einem der häufigsten Singvögel, doch ihre Bestände gehen seit Jahren erheblich zurück. Es wird immer schwieriger, geeignete Nistplätze zu finden, denn häufig fehlen bereits Einflugluken in den Ställen, oder sie bleiben verschlossen. Zunehmende Hygiene in den Ställen und ein hoher Pestizid- und Fungizideinsatz auf den Feldern lassen die Nahrung für Schwalben immer knapper werden. Und asphaltierte Feldwege erschweren es ihnen, lehmiges Baumaterial für ihre Nester zu finden.

Auf Gut Kerschlach wird von Werner Mützel nicht nur seit 10 Jahren auf dem ehemaligen Klostergut erfolgreich ein ökologisch-landwirtschaftlicher Betrieb geführt, sondern hier findet auch aktiver Natur- und Artenschutz statt. Bei den damaligen Umbaumaßnahmen wurde extra der Abbruch der alten Klosterstallungen zum Schutz einer großen Schwalbenkolonie verschoben, da die im Nest sitzenden Jungschwalben noch nicht flügge waren. Rauchschwalben ziehen Ende Juli bis Anfang Oktober, Mehlschwalben im August/September über Südeuropa in ihr Winterquartier nach Südafrika. Von Mitte März an, gewöhnlich aber erst im April trifft die Rauchschwalbe wieder bei uns ein, die Mehlschwalbe erreicht Mitteleuropa erst im April/Mai.

Mit fertigen Nisthilfen, die einfach zu montieren sind, kann den sympathischen Fliegern geholfen werden, wieder mehr Schwalben auf Gut Kerschlach anzusiedeln. In diesem Rahmen werden nun auch 25 so genannte Doppelnisthilfen samt Kotbrett für Mehlschwalben entlang der Südwand in großer Höhe direkt unter dem Dachvorsprung der Maschinenhalle und des Jungviehstalls angebracht. Mehlschwalben bevorzugen helle Außenwände.

Außerdem werden auch 15 Nisthilfen für Rauchschwalben im Jungvieh- und Kuhstall sowie im unteren Pferdestall angebaut - dort nistete bereits ein Rauchschwalbenpaar. Rauchschwalben brüten vorzugsweise in Ställen, so dass es durch Kotverunreinigungen zu Konflikten kommen kann. Um eben diese Verunreinigungen zu vermeiden, wird unter allen Schwalbennisthilfen ein Kotbrett montiert.

Die Nisthilfen werden von Mitgliedern des Landesverbandes für Vogelschutz in Bayern mittels einer hydraulischen Hebebühne angebracht. Alle Nisthilfen bestehen aus dauerhaftem Holzbeton. Da sie Koloniebrüter sind, sollte man stets mehrere Nester nebeneinander anbringen. Die Aussichten auf Erfolg sind auf Gut Kerschlach gegeben, denn das Nahrungsangebot und das Nestbaumaterial in Form von Wasser und Erde ist am bestehenden Bach- und Seerand ausreichend vorhanden.

Nach § 42, Abs. 3 BNatSchG ist es verboten, bestimmte, in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) genannte streng geschützte Arten sowie die europäischen Vogelarten „an ihren Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören“. Die örtlichen Natur- und Artenschutzbehörden sind gehalten, entsprechende Verstöße gegen Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung zu unterbinden bzw. zu ahnden.
Da die Nisthilfen (noch) nicht bezogen sind, ist ein Fotografieren und Besichtigen der Nisthilfen zusammen mit dem Vogelsachverständigen der Kreisgruppe Weilheim-Schongau möglich. Der Vogelexperte Johann Heilbock steht im Rahmen dieser Aktion für alle Fragen Rede und Antwort.
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