© Michael Maximilian Unger pixelio.de
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Erneuerbare Energien: Klage für Zypern und Polen?

EU-Kommission verklagt Polen und Zypern wegen Nichtumsetzung der EU-Vorschriften vor dem Gerichtshof

Die Europäische Kommission verklagt Polen und Zypern vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien. Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2020 in der EU eine Erneuerbare-Energien-Quote von 20 % zu erreichen. Die Frist für die Umsetzung der genannten Richtlinie durch die Mitgliedstaaten war der 5. Dezember 2010.

‘Wir haben uns dazu verpflichtet, unsere Energie- und Klimaziele bis 2020 zu erreichen. Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der erneuerbaren Energien in allen Mitgliedstaaten spielt dabei eine entscheidende Rolle. Erneuerbare Energien können die Probleme des weltweiten Klimawandels, des Wirtschaftswachstums in Europa und der Versorgungssicherheit lösen”, erklärte EU-Energiekommissar Oettinger.

Für Polen schlägt die Kommission ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 133228,80 EUR und für Zypern ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 11404,80 EUR vor.

Bei der Festlegung der vorgeschlagenen Zwangsgelder werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt. Im Falle eines positiven Urteils des Gerichtshofs sind die täglichen Zwangsgelder vom Datum der Verkündung des Urteils bis zum Abschluss der Umsetzung zu zahlen. Über die endgültige Höhe der Zwangsgelder entscheidet der Gerichtshof.

Mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an Polen im Januar 2011 und an Zypern im November 2011 hat die Kommission das Problem der fehlenden Umsetzung der Richtlinie bereits thematisiert. Eine mit Gründen versehene Stellungnahme wurde im März 2012 an Polen bzw. im Juni 2012 an Zypern verschickt. Trotz dieser Schritte steht die Umsetzung in diesen Mitgliedstaaten noch aus.

Ferner prüft die Kommission die Lage in anderen Mitgliedstaaten, an die sie Aufforderungsschreiben und/oder mit Gründen versehene Stellungnahmen wegen der Nichtumsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie geschickt hat. Die Kommission könnte daher im Laufe der nächsten Monate weitere Fälle vor den Gerichtshof bringen.

Hintergrund

Die EU hat sich verpflichtet, bis 2020 20 % ihres Endenergieverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken und ihre Treibhausgasemissionen gegenüber dem Niveau von 1990 um 20 % zu senken. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie enthält zentrale Vorschriften, die dafür sorgen sollen, dass diese Ziele erreicht werden; insbesondere sind in ihr einzelstaatliche Ziele als Beitrag zu dem Anteil, den erneuerbare Energien insgesamt am Energieverbrauch der einzelnen Mitgliedstaaten ausmachen sollen, festgelegt ebenso wie Regeln für die Netzeinspeisung erneuerbarer Energien. Für den Verkehrssektor ist in der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten ein Erneuerbare-Energien-Anteil von 10 % festgelegt. Werden Biokraftstoffe eingesetzt, um dieses Ziel zu erreichen, müssen sie eine Reihe von Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Dies bedeutet, dass Biokraftstoffe nicht aus Pflanzen hergestellt werden dürfen, die auf Flächen mit hoher biologischer Vielfalt angebaut wurden, z. B. auf Flächen in Schutzgebieten oder auf Flächen, die viel Kohlenstoff binden, wie Wälder oder Torfgebiete. Außerdem müssen Biokraftstoffe in erhebliche höherem Maße als fossile Brennstoffe Treibhausgasemissionen einsparen.

Nach dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, kann die Kommission im Fall der nicht fristgerechten Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten den Gerichtshof ersuchen, ein Zwangsgeld zu verhängen, wenn sie diesen mit der jeweiligen Rechtssache befasst.

Der Tagessatz für das Zwangsgeld wird anhand einer Formel berechnet, bei der folgende Elemente multipliziert werden:

* Schwerekoeffizient
* Dauer des Verstoßes
* Faktor "n" (dieser variiert zwischen den Mitgliedstaaten und berücksichtigt ihr BIP)
* Pauschalgrundbetrag, der derzeit 640 EUR pro Tag beträgt.


Quelle: EU-Kommission


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /