© Dr. Walter Postl
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Forum Wissenschaft & Umwelt: Die Schwarze Sulm darf nicht zerstört werden!

Das Gebiet der Schwarzen Sulm bietet nicht nur ein einmaliges Landschaftsbild. Es ist als Europaschutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) ausgewiesen.

30 prioritäre Lebensräume wurden festgestellt. Die Schwarze Sulm bietet für zahlreiche seltene und gefährdete Tierarten optimale Lebensbedingungen.

Kraftwerksbau klarer Verstoß

Der Kraftwerksbau wäre ein klarer Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot. Eine Ausnahme könnte nur bei überwiegendem öffentlichen Interesse gewährt werden. Im Gegensatz dazu bietet § 105 WRG zahlreiche Anknüpfungspunkte, um das überwiegende öffentliche Interesse der Erhaltung der Naturlandschaft an der Schwarzen Sulm zu begründen, z.B. in den Punkten d), e), f), m), n).

Auch gemäß Kriterienkatalog Wasserkraft (Erlass des BMLFUW) zur Abwägung öffentlicher Interessen könnte eine Ausnahme aus dem Verschlechterungsverbot niemals gerechtfertigt werden.

Bessere Umweltoption

Schließlich liegt die ‘bessere Umweltoption’ gemäß § 104a sowohl aus ökologischer wie aus ökonomischer Sicht jedenfalls bei Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Nutzung elektrischer Energie. Die zusätzliche Bereitstellung von Strom durch dieses Kraftwerk ist je produzierter Einheit jedenfalls kostspieliger als die Einsparung derselben Energiemenge durch Effizienzmaßnahmen. Es ist daher zweifellos im öffentlichen Interesse gelegen, die geschützte Naturlandschaft zu erhalten.

GastautorIn: Prof. Dr. Reinhold Christian für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / wabel /