© Rettet die Schwarze Sulm- Demo in der Steiermark
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Schwarze Sulm: LH Voves erlässt Bescheid gegen EU-Recht!

Landeshauptmann Voves bricht Abmachung mit Umweltministerium und genehmigt Kraftwerksbau an schwarzer Sulm - Amtsmißbrauchsverdacht muß Amtsbeschwerde folgen!

GLOBAL 2000:

Umweltminister Berlakovich muss jetzt rechtswidrigen Bau stoppen
Wien - Zahlreiche Umweltschutzorganisationen sind schockiert, über das, was rund um den Kraftwerksbau an der schwarzen Sulm in der Steiermark passiert: Am Freitag hat das Land Steiermark einen Bescheid erlassen, der den Kraftwerksbau an der schwarzen Sulm genehmigt- trotz gegenteiliger Gespräche mit dem Lebensministerium vor 2 Wochen!

"Anstatt die Natur zu schützen, erfüllt Landeshauptmann Voves die Wünsche der Projektwerber. Er billigt damit einen schweren Eingriff in eines der letzten Flussjuwele Österreichs und nimmt ein Vertragsverletzungsverfahren der EU bewusst in Kauf. Er bricht damit auch die Abmachung mit dem Lebensministerium, das die erst vor zwei Wochen präsentierten Unterlagen des Landes bis 10. September prüfen sollte. Dieses Verhalten ist für einen Landeshauptmann unwürdig, Umweltminister Berlakovich darf sich diesen beispiellosen Wortbruch nicht gefallen lassen", ist Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000 entsetzt über die Handlungsweise.

Das Kraftwerksprojekt an der schwarzen Sulm stellt einen schweren Eingriff in eines der letzten Flussjuwele Österreichs dar. Sowohl das Umweltministerium als auch die EU haben festgestellt, dass das Projekt klar gegen EU-Recht verstößt. Die EU hat deshalb bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, das Millionen an Strafzahlungen mit sich bringen könnte. "Österreich darf kein Land werden, in dem das Recht mit Füßen getreten wird. Umweltminister Berlakovich als oberste Wasserrechtsbehörde darf sich dieses Vorgehen nicht gefallen lassen und muss das rechtswidrige Projekt stoppen", so Wahlmüller.

Grüne zu Schwarze Sulm: Vorgangsweise von Voves vollkommen inakzeptabel

"Das Vorgehen des steirischen Landeshauptmanns Voves, der die mit dem Bund vereinbarte Vorgansweise in Sachen Schwarze Sulm einfach ignoriert, ist inakzeptabel. Jetzt liegt der Ball bei Bundesminister Berlakovich, der rechtliche Schritte gegen den Voves-Bescheid einleiten muss", verlangt die Grüne Bundessprecherin und Klubobfrau Eva Glawischnig anlässlich des positiven Bescheids zum Bau des Wasserkraftwerks.

Der Umweltminister hat als zuständige Bundesbehörde die Möglichkeit, den Bescheid des steirischen Landeshauptmanns aufzuheben, beispielsweise wenn schwerer volkswirtschaftlicher Schaden droht. In der Causa Schwarze Sulm ist bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Republik im Laufen, Millionen Euro an Strafzahlungen drohen, sollte das Kraftwerk tatsächlich gebaut werden.

"Die vom Umweltdachverband angekündigte Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen Voves ist zu begrüßen. Hier ist rasch zu prüfen, ob Voves rechtswidrig gehandelt hat. Es ist offensichtlich, dass es hier einiges aufzuklären gibt. Es ist erstaunlich, mit welcher Ignoranz von Seiten der steirischen Landesregierung versucht wird, dieses Kraftwerk durchzuboxen", sagt die Grüne Umweltsprecherin Christiane Brunner.

Laut EU-Kommission darf das Kraftwerk nicht gebaut werden, weil dies den derzeit "sehr guten" in einen "guten" Wasserzustand verschlechtern würde. "Es ist unglaublich, dass der Wasserzustand vor Baubeginn nun einfach herabgestuft wurde, um das Kraftwerk nun doch bauen zu können. Dass es diese Tricksereien in einem Rechtsstaat geben kann, darf nicht ohne Konsequenzen bleiben", sagt Brunner.

Bescheid vollkommen eigenmächtig!

"Not amused" zeigt sich die Umweltorganisation VIRUS über Landeshauptmann Voves' eigenmächtige Bescheiderlassung beim Projekt "Schwarze Sulm". Sprecher Wolfgang Rehm "Nachdem Voves die Vereinbarungen mit dem Umweltminister gebrochen und sich trotz klarer rechtlicher Rahmenbedingungen als renitent und unverbesserlich erwiesen hat, muß nun Berlakovich endlich die Reißleine ziehen".

Der Versuch einer kooperativen Vorgangsweise sei durch Voves' fehlende Handschlagqualität gescheitert, die Bescheiderlassung vor Ende der vereinbarten Frist könne nur als hinterhältig bezeichnet werden.

Umweltdachverband an LH Voves: Ein Landeshauptmann, der Versprechen bricht, hat längst aufgehört, Landeshauptmann zu sein!

"Herr Landeshauptmann Voves, es reicht! Der Umweltdachverband wird im Lauf der nächsten Woche eine Strafanzeige wegen vorsätzlichen Amtsmissbrauchs gegen Sie einbringen", so Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes. "Es ist völlig unverständlich, dass der steirische Landeshauptmann in Ausübung der mittelbaren Bundesverwaltung in Sachen Schwarze Sulm nun entgegen der klaren Anweisungen der obersten Wasserrechtsbehörde und trotz zweier anhängiger EU-Vertragsverletzungsverfahren einen positiven Wasserrechtsbescheid in erster Instanz unterschrieben hat", so Heilingbrunner.

"Die nun verfolgte Argumentation seitens der Steiermark, die Schwarze Sulm sei bereits jetzt in keinem sehr guten ökologischen Zustand, scheint ein weiteres Gustostückerl an Realitätsverweigerung oder blankes Unwissen seitens der steirischen Wasserrechtsbehörde, die in den vergangenen Jahren zu einer regelrechten Kraftwerksgenehmigungsbehörde mutiert ist. Glaubt Voves wirklich, damit durchzukommen?", fragt sich Heilingbrunner. "Während alle anderen Landeshauptleute Österreichs in mittelbarer Bundesverwaltung das Wasserrecht und die Qualitätszielverordnungen zum Schutz unserer Gewässer ordnungsgemäß umsetzen und das Verschlechterungsverbot in Sachen ökologischer Zustand von Bächen und Flüssen achten, tritt LH Voves die klaren Vorgaben des Wasserrechts, der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Anweisungen der obersten Wasserrechtsbehörde mit Füßen", sagt Heilingbrunner.

"LH Voves hat die Vereinbarung über weitere Verhandlungen und Rücksprache mit der obersten Wasserrechtsbehörde gebrochen und damit den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen. Bundesminister Berlakovich darf sich diesen Affront nicht gefallen lassen und muss als oberste Wasserrechtsbehörde den Bescheid von Amts wegen beheben, um Österrreich vor weiteren Schäden und Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof zu bewahren", so Heilingbrunner.

Lebensministerium zu Schwarzer Sulm: Vereinbarungen wurden vom Land Steiermark nicht eingehalten

Das Lebensministerium hält zum Bescheid des Landes Steiermark zum Kraftwerksbau an der Schwarzen Sulm fest: "Am 27. August 2013 hat auf Wunsch der Steiermark eine Sitzung zwischen ExpertInnen von Bund und Land stattgefunden. Dabei hat das Land Steiermark erstmals neue Verfahrensunterlagen vorgelegt. Es wurde vereinbart, dass diese Unterlagen vom Ministerium bis 10. September 2013 geprüft werden.

Es geht immerhin um die Qualitätsprüfung einer der letzten sehr guten Gewässerstrecken Österreichs. Der Leiter der Landesumweltabteilung Steiermark sprach in einer Pressemeldung noch selbst davon, dass in diesen zwei Wochen nach gemeinsamen Lösungen gesucht wird.

Ohne das Lebensministerium vorab zu informieren und ohne die Sichtweise der obersten Wasserrechtsbehörde abzuwarten, erließ das Land Steiermark nun den Bescheid für den Bau des Kraftwerks.

Das Lebensministerium bedauert, dass das Land Steiermark nicht an einer gemeinsamen Lösung interessiert war und sich nicht an die Vereinbarungen laut Sitzung gehalten hat. " Das Lebensministerium wird nun eine genaue inhaltliche Prüfung des Bescheides durchführen. Es werden weitere rechtliche Schritte vorbehalten.

Derzeit laufen noch zwei europäische Vertragsverletzungsverfahren. Es handelt sich dabei um die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie und ein Natura2000-Verfahren.

Der Bescheid wurde erlassen, ohne dass die Ergebnisse dieser Verfahren vorliegen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /