© Rosenthaler / Die Storchenstation soll auch Platz für brütende Storche bieten
© Rosenthaler / Die Storchenstation soll auch Platz für brütende Storche bieten

Neue Heimat für steirische Storchenstation gesucht

Benötigt wird ein mindestens 3.000 Quadratmeter großes Grundstück

Graz - Die steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck und der ‘Storchenvater" Helmut Rosenthaler suchen ein Grundstück für eine neue Storchenstation. Die bisherige Storchenstation in Tillmitsch liegt leider so ungünstig, dass sie aufgelöst werden muss.

Das Grundstück für die neue Storchenstation sollte für zirka 30 Störche Platz bieten, komplett eingezäunt sein und eine Fläche von mindestens 3.000 Quadratmetern aufweisen. Unter den aufgenommenen Pflegestörchen bilden sich Brutpaare. Diese brauchen die Möglichkeit der ungestörten Brutpflege und sollten daher von den anderen Störchen getrennt gehalten werden. Die Pflegestörche benötigen genügend Auslauf, damit sie auch selbst auf Futtersuche gehen können.

An dem Grundstück darf keine stark frequentierte Straße vorbeiführen; um ein gefahrloses Zu- und Abfliegen der Störche zu gewährleisten, dürfen auch keine Stromleitungen vorhanden sein. Wegen der möglichen Verschmutzung von Hausdächern und einer eventuellen Geruchsbelästigung sollte das Grundstück außerhalb des Siedlungsgebietes liegen. Es sollten auch keine stark lärmerregenden Objekte in der Nähe sein. ‘Es wäre schön, wenn uns das Grundstück möglichst kostengünstig zur Verfügung gestellt wird", so Rosenthaler.

Die Grundvoraussetzungen für eine Storchenstation sind folgende:

Das Landen und Abfliegen muss für die Störche gut möglich sein.
Auf dem Grundstück müssen mindestens zwei bis drei Auswilderungshorste für die Jungstörche zur Verfügung stehen.
Zur Futteraufnahme sollten trotz dieser angegebenen Grundstücksgröße noch Wiesenflächen für frei fliegende Störche vorhanden sein.
Zur Entnahme von Wasser zum Trinken und zum Baden in Pfützen sollte entsprechendes Wasservorkommen gegeben sein.
Die Volierengrößen müssen den gesetzlichen Regelungen entsprechen.
Zur Versorgung der Störche muss ein Stationsgebäude mit benötigten Nebengebäuden vorhanden sein (Quarantäne, Behandlungsraum, Lager für Kühltruhen, sanitäre Anlage, Aufenthaltsraum; Gebäudefläche ca. 63 m²).
Eine seichte Wasserfläche zum Trinken und Baden und eine geeignete Bepflanzung als Schattenspender und zur Versorgung mit Nistmaterial.
Angrenzende Wiesenflächen für eine ungestörte Futteraufnahme.
Konsens mit der örtlichen Jägerschaft.

Auch Tierschutzlandesrat Gerhard Kurzmann hofft, dass bald ein geeignetes Grundstück gefunden wird: ‘Da die örtlichen Gegebenheiten für eine solche Station zahlreiche Voraussetzungen erfüllen müssen, ist das Finden eines entsprechenden Grundstücks sicher nicht einfach. Ich appelliere aber an alle Beteiligten, der Storchenstation wenn möglich ein solches Grundstück anzubieten, denn eine solche Einrichtung in der Steiermark ist nicht nur wichtig, sondern hat in den vergangenen Jahren auch sehr gute Arbeit geleistet!"

Nähere Informationen gibt es beim ‘Storchenvater" Helmut Rosenthaler unter Tel.: 0664/59 79 583 oder unter www.der-storchenvater.com.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /