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Neuerungen bei der Photovoltaikförderung 2014

Beginn ist der 2.1.2014, 10 Uhr - Neues "Ticket System" bringt Vereinfachungen für Antragssteller. Automatisierte Antragssysteme werden ausgeschaltet.

Die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom wird aufgrund der Analysen des Förderstarts im Vorjahr einige Änderungen bei der Antragsstellung für die Photovoltaikförderung 2014 durchführen. Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium und der E-Control wurde versucht, die Einreichung transparenter und kundenfreundlicher zu gestalten sowie mit diversen Maßnahmen die Einreichung durch automatisierte Systeme (Robots) zu verhindern.

Anträge auf Förderung von Ökostromanlagen können am Donnerstag, 2.1.2014, ab 10 Uhr MEZ eingebracht werden. Vorher werden die Systeme intensiv getestet. Damit fällt die Notwendigkeit zur Einreichung in der Silvesternacht weg.

Förderanträge können ausschließlich online direkt unter https://settlement.oem-ag.at/emweboemag/startApp.do oder über die Homepage www.oem-ag.at (Login-Button) eingebracht werden. Die Antragstellung via Fax, Post oder E-Mail ist nicht mehr möglich.

Die Antragstellung erfolgt ab 2014 grundsätzlich in zwei Schritten. Als erster Schritt wird ein sogenanntes "Ticket" gelöst, um die grundlegenden Daten einzugeben. Hierzu benötigt der Antragsteller lediglich den Zählpunkt der geplanten Ökostromanlage, der dem erforderlichen Ökostromanerkennungsbescheid der Landesregierung entnommen werden kann. Um das Förderkontingent vergeben zu können, muss auch der Energieträger und die Engpassleistung bzw. die Modulspitzenleistung fixiert werden. Um die automatisierte Antragstellung mit Hilfe von "Robots" blockieren bzw. erschweren zu können, wurden verschiedenste geeignete Maßnahmen gesetzt.

An die hinterlegte Mailadresse wird bei erfolgreicher Ticketlösung ein Bestätigungsmail versendet. Mit Hilfe des Passwortes ist sichergestellt, dass nur der Antragsteller seinen Förderantrag in weiterer Folge bearbeiten kann.

Um den Reihungszeitpunkt des gelösten Tickets zu behalten, müssen als zweiter Schritt die Details zu der geplanten Ökostromanlage innerhalb einer Frist von 48 Stunden ergänzt werden. Die Möglichkeit zur Eingabe dieser Daten besteht jedoch frühestens 4 Stunden nach Eingabe des Tickets, damit das System nicht unnötig lange belastet ist. Neben den Informationen zu einer Ansprechperson und der Erfassung eines Benutzers-Logins, mit welchem der Antragsteller später wieder einen Überblick über seine gestellten Förderanträge im Abwicklungssystem der OeMAG erhält, sind nun die Informationen zur gewünschten Vertragsart (Neuanlage oder Erweiterung) und den Daten zu dem Ökostromanerkennungsbescheid (Datum, Geschäftszahl, Name des Anlagenbetreibers) wichtig.

Der Zeitpunkt der Eingabe der Daten innerhalb der Frist von 48 Stunden hat jedoch keinen Einfluss auf die Reihung. Neben allgemeinen Informationen zur Antragsabwicklung ist auf der Homepage der OeMAG (www.oem-ag.at) auch ein Leitfaden zur neuen Antragstellung zu finden.

Weitere Info: Dr. Magnus Brunner, Vorstand OeMAG - Abwicklungsstelle für Ökostrom AG Tel. 05 787 66-12 oder -22 E-Mail: magnus.brunner(at)oem-ag.at



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /