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Die neue Sonnenstromförderung ist da!

Neu: Auch Betriebe, Institutionen und Vereine können einreichen - 26,8 Mio. Euro ermöglichen 21.000 neue Anlagen - Einreichen unter www.pv.klimafonds.gv.at bis 15.12.2014

Heute, 12. 3. 2014, wurde die Photovoltaik-Förderaktion des Klima- und Energiefonds gestartet. Bis 15. Dezember 2014 stehen 26,8 Millionen Euro zur Verfügung. Neu in diesem Jahr: Auch juristische Personen - also Betriebe, Vereine oder Institutionen - erhalten für Anlagen bis 5 kWp eine Förderung. Bislang war die Aktion auf Private beschränkt. Gleich bleibt das Einreichverfahren: Unter www.pv.klimafonds.gv.at können sich AntragstellerInnen ab sofort und rund um die Uhr bundesweit registrieren und innerhalb einer 12wöchigen Frist ihren Förderantrag stellen.

Bundesminister Andrä Rupprechter: "Ich möchte Österreich zum Umwelt-Vorreiter in Europa machen. Meine Ziele sind die Reduktion von Treibhausgasen, der Ausbau Erneuerbarer Energieträger und Energieeffizienz. Die Photovoltaikförderung des Klima- und Energiefonds ist ein wesentlicher Baustein, um diese Ziele zu erreichen."

Einreichmodell hat sich bewährt - Rekordjahr 2013

2013 wurde das Einreichmodell für die PV-Aktion des Klima- und Energiefonds neu aufgesetzt. Statt fixer Bundesländer-Starttermine und -Budgets konnten baureife Projekte bundesweit im gesamten Aktionszeitraum eingereicht werden. Dieses System hat sich bewährt und wird 2014 fortgesetzt. "Unser Ziel war es, den Zeitdruck von den FörderwerberInnen zu nehmen und Sicherheit in der Planung zu erreichen. Das ist uns gelungen - und wir haben gleichzeitig mit 9.400 neu installierten Anlagen im vergangenen Jahr ein absolutes Rekordjahr hinter uns", erklärt Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds. "Auch 2014 wünschen wir uns wieder ein sattes Plus an geförderten Anlagen. Die Öffnung der Förderung für Betriebe, Vereine oder auch Institutionen ist ein wichtiger Hebel, um dieses Ziel zu erreichen", sagt Höbarth.

4 Schritte zur PV-Förderung - Neue Regel für Länderförderung

Die Förderpauschale für Investitionen in Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kWp, für Investitionen in gebäudeintegrierte Lösungen 375 Euro/ kWp, einreichen können juristische und private Personen. Gefördert werden weiterhin maximal 5 kWp durch den Klima- und Energiefonds, allerdings können Anlagen ergänzend auch durch Landesmittel gefördert werden. (z.B.: Eine Anlage hat 7 kW. 3 kW werden durch Landesmittel gefördert, 4 kW durch den Klimafonds).

FörderwerberInnen können sich ab sofort unter www.pv.klimafonds.gv.at registrieren, müssen dafür jedoch bereits ein baureifes Projekt mit Zählpunktnummer vorweisen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Förderung für sie reserviert. Dann stehen zwölf Wochen für die Umsetzung zur Verfügung, die mit einer entsprechenden Rechnung belegt sein muss. Konkret führen folgende Schritte zur PV-Anlage:

1. Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich Ihre Zählpunktnummer bei Ihrem Netzbetreiber.

2. Wenn Ihre Planungen abgeschlossen sind: Vereinbaren Sie einen fixen Installations- und Fertigstellungstermin mit Ihrem Fachbetrieb.

3. Offizieller Schritt 1: Die einmalige Registrierung mit Ihrem baureifen Projekt und der Zählpunktnummer. Der mit dem Fachbetrieb vereinbarte Fertigstellungstermin darf nun nicht länger als 12 Wochen in der Zukunft liegen - planen Sie einen Puffer ein! Das Förderbudget ist nun für Sie reserviert.

4. Offizieller Schritt 2 spätestens 12 Wochen nach Schritt 1: Der konkrete Förderantrag (inkl. Rechnung, Prüfbefund und Endabrechnungsunterlagen) wird nun gestellt, die Anlage muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet (Prüfbefund!) sein. Ein Netzanschluss muss zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen.

Förderanträge, die nach Ablauf der zwölfwöchigen Frist eingereicht werden, können 2014 nicht mehr berücksichtigt werden und werden storniert. Nochmals einreichen ist nicht möglich. Es empfiehlt sich, vor der Registrierung neben der Zählpunktnummer auch einen konkreten Installationstermin zu fixieren und einen entsprechenden Zeitpuffer (Witterung, Lieferschwierigkeiten, etc.) einzuplanen. Der 15.12.2014 ist der letzte Tag, an dem eine fertig installierte Anlage mit den entsprechenden Unterlagen (Rechnungen, etc.) eingereicht werden kann.

Auf www.pv.klimafonds.gv.at ist das noch verfügbare Förderbudget rund um die Uhr ersichtlich. Sollte vor dem 15.12.2014 kein Förderbudget mehr vorhanden sein, wird die Einreichplattform geschlossen. Diese kann jedoch bei Rückflüssen durch Stornierungen wieder geöffnet werden.

Die Eckdaten der PV-Förderaktion 2014/b>

Budget: 26,8 Mio. Euro

Aktionszeitraum: 12.3.2014 bis 15.12.2014, 24 Uhr

Pauschalen für Investititonsförderung *275 Euro/kWpeak für max. 5 kWpeak (freistehend oder Aufdach) *375 Euro/kWpeak für max. 5 kWpeak (gebäudeintegriert)

Sonstige Förderung: Nicht kombinierbar.

Ausnahme neu: Es kann um eine Förderung der Bundesländer und Gemeinden im Ausmaß der nicht vom Klima- und Energiefonds geförderten Leistung angesucht werden.



Photovoltaic Austria begrüßt Neuerungen

Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA) begrüßt den früheren Start der diesjährigen Investitionsförderung und die äußerst positiven Neuerungen.

Vizepräsident und Bundesinnungsmeister der Elektrotechniker Joe Witke: "Besonders erfreulich ist, dass die Investitionsförderung nun auch auf die Wirtschaft und das Gewerbe ausgedehnt wurde". .

Hans Kronberger, Präsident vom Bundesverband Photovoltaic Austria: "Auf Grund der optimierten Bedingungen gehen wir davon aus, dass mit der Fördersumme von 26,8 Millionen Euro bis zu 20.000 Anlagen errichtet werden können". Besonders lobenswert ist die Verlängerung der Förderperiode bis 15. Dezember.

Freude bei der WKÖ

"Es ist der WKÖ ein wichtiges Anliegen, Ökologie und Ökonomie sinnvoll zu vereinen. Mit der Öffnung der Photovoltaik-Förderung für Gewerbebetriebe wird ein wichtiger Schritt in diese Richtung gemacht und eine langjährige Forderung der Wirtschaft erfüllt", zeigt sich Stephan Schwarzer, Leiter der umweltpolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), erfreut.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /