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Gabriel kündigt Differenzierung an

EEG-Befreiung für Eigenverbrauch weiter auf der Kippe

Ob solarer Strom und Strom aus KWK künftig bei Eigenverbrauch mit EEG-Umlage belastet wird ist noch offen.

Trotz Gabriels Ankündigung sei die Zukunft des solaren Eigenverbrauchs offen, berichtet das Magazin Photon. Bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werde es bei der Einbeziehung von selbst erzeugtem und verbrauchtem Strom "eine deutliche Differenzierung in der Höhe der Umlage" für neu gebaute Fotovoltaik- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gegenüber anderen Erzeugungsarten geben, kündigte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel an. Genaue Angaben zu der Differenzierung machte er indes nicht.

Gabriel möchte, dass Gewerbetreibende für PV-Strom vom Dach und aus KWK-Anlagen, den sie selbst verbrauchen, EEG-Umlage bezahlen. Private Hausbesitzer bleiben ausgenommen. Unter die Bagatellgrenze, ab der keine EEG-Umlage zu zahlen ist, fallen alle PV-Anlagen unter 10 Kilowatt Peak Spitzenleistung. Für größere Anlagen auf Mehrfamilienhäusern, bei denen zunehmend der Eigenstrom vermarktet wird, gibt es aber keine Ausnahmen. Das trifft Mieter, für die Energieversorger und Unternehmen der Wohnungswirtschaft Modelle entwickelt haben, mit denen sie PV-Strom oder Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung anbieten können. Anfang März 2014 hatte etwa Lichtblick ein solches Projekt gestartet.

Die Reaktionen in der Erneuerbare-Energien-Branche auf den Energiegipfel waren geteilt. Der Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE), Hermann Falk, sprach von "viel Licht". Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) zeigte sich enttäuscht darüber, dass in Sachen EEG-Umlage auf Eigenverbrauch noch keine konkrete Einigung zustande gekommen sei. pgl

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