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Lärm-Grenzwerte für Wohngebiete unterschritten

Kleinwindkraftanlage macht nur wenig Lärm

Kleinwindkraftanlage mit vertikaler Achse verursacht weniger Lärm und kann einfacher auch in Wohngebieten installiert werden.

Turbina Energy aus Unterhaching meldet für seine Kleinwindkraftanlage mit einer vertikalen Achse nach einer schalltechnischen Messung Bestwerte. Die Geräuschemissionen wurden auf die Nutzung in Wohngebieten untersucht.  Das schalltechnische Sachverständigengutachten hat festgestellt, dass die Turbina 4000W die gesetzlichen Normen und Richtwerte nach TA Lärm mit durchschnittlich 34 Dezibel in der sogenannten A-Bewertung, kurz db(A) unterschreitet.

Die gesetzlichen Immissionsrichtwerte in der TA Lärm für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden für reine Wohngebiete 50 dB(A) tagsüber und 35 db(A) nachts. Für Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten gelten tagsüber nur 45 dB(A) und 35 db(A) nachts.

In der schalltechnischen Untersuchung wurden die auftretenden Schallbelastungen der Windturbine aus zwölf repräsentativen Referenzpunkten gemessen. Nach Angaben des Herstellers liegen die Werte für die Anlagen anderer Hersteller meist mit 50 db(A) und sogar 60 db(A) weit darüber. Die Kleinwindanlagen, die  1 kW Leistung bieten, könnten bedenkenlos auf Dächer in Wohn- und Gewerbegebieten, teilweise ohne Genehmigungen installiert werden, da sie keinerlei Geräusche und Vibrationen erzeugen, so Firmenchef Aleksandar Vukac. Quelle: Turbina Energy / pgl

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