Ökostromeinigung im Ministerrat - besser, aber noch kein großer Wurf

Verlängerte Laufzeiten und Photovoltaikausbau sind Kernpunkte - keine Kraft-Wärme-Kopplungsförderung aus dem Ökostromtopf

Heute erfolgte im Ministerrat eine Einigung auf ein neues Ökostromgesetz - fixiert wurde die Verdoppelung des Ökostroms bis 2015 ( das bringt 5 Mio. Tonnen CO2- - Einsparung). Im Anschluss an den Ministerrat erklärte der Umweltminister, damit sei ein Einigung für erneuerbare Energien und den Klimaschutz geschafft .

Die wesentlichen Eckpunkte des neuen Ökostromgesetzes seien attraktive Tarife, verlängerte Laufzeiten sowie eine erweiterte Finanzierung in der Höhe von jedenfalls 21 Mio. Euro, so der Minister.
Außerdem soll ein Schwerpunkt beim Ausbau der Photovoltaik (PV) gesetzt werden, mit dem Ziel, Solarstrom in Österreich bis 2010 zu verdoppeln. In den Verhandlungen wurde auch ein 10.000 Dächer Programm, das über den Klima- und Energiefonds abgewickelt werden soll, fixiert. Ab 1. Juni 2008 sollen private Haushalte eine Investitionsförderung für Photovoltaik-Anlagen erhalten (Anlagen bis 5 Kilowatt). Anlagen über 5 Kilowatt erhalten weiterhin Einspeisetarifeüber das Ökostromgesetz.

Wesentliche Änderungen im Verhältnis zur bisherigen Gesetzeslage sind:

- Neubewertung der Tarife für alle Ökostromtechnologien mit dem Ziel die notwendigen Anreize für Investitionen zu gewährleisten.

- Statt bisher lediglich 11,25 Jahre Tariflaufzeit nun 15 Jahre Tariflaufzeit für Biomasse, Biogas mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf bis zu 20 Jahre und 13 Jahre für alle andere Ökostromtechnologien fix im Gesetz.

- Die Mittel für Ökostrom werden um rund 25% auf 21 Mio. Euro jährlich angehoben, hier gibt es auch die Möglichkeit nach entsprechender Evaluierung, das Finanzvolumen anzuheben, wenn die Nachfrage die vorgesehenen 21 Mio. Euro übersteigt.

- Mit einem Rohstoffzuschlag von bis zu 4 Cent soll den gestiegenen Preisen für Biogasanlagen Rechnung getragen werden.

- Die fossile Kraft-Wärme-Kopplung wurde aus dem neuen Ökostromgesetz herausgenommen.

- Das neue Ökostromgesetz sieht außerdem vor, dass für energieintensive Unternehmen der Aufwand für Ökostrom teilweise gedeckelt wird, sofern dieser mehr als 0,5 Prozent des Nettoproduktionswertes ausmacht.

- Wasserkraft: Sowohl die Optimierung bestehender Anlagen als auch ein umweltverträglicher Ausbau von Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Megawatt werden durch Investitionszuschüsse von bis zu 20 Prozent (bis 20 MW bis 10 Prozent) gefördert.

- Eine soziale Verbesserung enthält das Ökostromgesetz für Mindestpensionisten oder Sozialhilfeempfänger: Sie werden von der so genannten "Zählpunktpauschale" befreit,womit 15 Euro der Kosten pro Jahr für diese Haushalte entfallen.

Das jährliche Zusatzförderungsvolumen der so genannte "Deckel" - wird von derzeit 17 auf 21 Millionen Euro angehoben. Damit werden, so der Energieminister, bis 2015 zusätzlich 500 Millionen Euro in den Ausbau und die Förderung von Ökostrom investiert. Den Deckel bezeichnete allerdings nicht mehr als "absolut", da er anders als bisher flexibel sein wird. "Wenn das neue Fördervolumen von 21 Millionen ausgeschöpft ist, ist kein Förderstopp sondern eine Evaluierung des Ökostromgesetzes vorgesehen. Damit ist es vielmehr ein relativer Deckel", so der Energieminister.

UNTERSCHIEDLICHSTE MEINUNGEN ZUM MINISTERRATSBESCHLUSS:

Anteil erneuerbarer Energien muss steigen

"Mit dieser Gesetzesnovelle zu Ökostrom werden die Ziele für Erneuerbare Energien nicht erreicht werden können", reagiert Greenpeace auf die heute im Ministerrat beschlossene Novelle des Ökostromgesetzes.
Die Anhebung der Fördermittel-Deckelung von 17 auf 21 Millionen Euro ist bei weitem zu wenig. Im erfolgreichen deutschen Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) etwa wird keine Deckelung für Ökostrom-Fördermittel festgeschrieben. "Nur wenn nach dem
erfolgreichen Vorbild des deutschen EEG keine Deckelung festgeschrieben wird, kann das Ökostromgesetz einen Beitrag zum Klimaschutz leisten", stellt Niklas Schinerl von Greenpeace fest.

Vor allem langfristige Ausbauziele fehlen in der Ökostrom-Novelle. Greenpeace fordert gesetzliche Ausbauziele für Ökostrom über das Jahr 2015 hinaus: Ab dem Jahr 2020 muss der Ökostrom-Anteil ohne fossile Kraftwärmekoppelung und Großwasserkraft zwanzig Prozent betragen und ab 2030 dreißig Prozent, mit jährlichen linearen Zwischenzielen. Damit könnte Strom aus Erneuerbaren Energien inklusive der bestehenden Großwasserkraft bis 2030 hundert Prozent des gesamten
Stromverbrauchs abdecken. "Nur so kann Österreich wieder eine Vorreiter-Rolle in Sachen Klimaschutz einnehmen und gleichzeitig der eigenen Anti-Atompolitik zu mehr Glaubwürdigkeit verhelfen", so Schinerl.

Arbeiterkammer sieht immer noch Belastungspaket

Vor einem massiven Belastungspaket auf Kosten der privaten Haushalte warnt die Arbeiterkammer. "Die geplante Novelle des Ökostromgesetzes bringt uns im Klimaschutz kaum voran, nutzt vor allem der Landwirtschaft, den Löwenanteil zahlen die privaten Stromkonsumenten. Was jetzt auf dem Tisch liegt, wird kein Ökostromgesetz sondern ein Biogas-Fördergesetz", meint AK Direktor Werner Muhm und kündigt massive Proteste gegen die im Ministerrat beschlossene Gesetzesnovelle an. "Die Industrie wird im geplanten Gesetzentwurf um jährlich 44 Millionen Euro entlastet, auf Kosten der Konsumenten", sagt Muhm. Er fordert dringend eine "Denkpause".

Auch in Sachen Klimaschutz gehe das Gesetz den falschen Weg: "Weltweit leiden die Menschen unter steigenden Lebensmittelpreisen und wir heizen sie mit der Verstromung von Mais und Getreide weiter an", so Muhm. "Mit der jetzt anstehenden Novelle des Ökostromgesetzes hätte die Regierung die Chance, die sinnlose und teure Förderung ineffizienter Biogas-Anlagen endlich aufzugeben. Sie soll diese Gelegenheit endlich nutzen." Denn die Nutzung von Biomasse für die Energiegewinnung ist teuer: Die Vermeidung von 1 Tonne des Treibhausgases Kohlendioxid kostet rund 200 Euro, während effizientere Maßnahmen wie Wärmedämmung nur rund 40 Euro kosten.

Statt dessen sollte man sich jetzt auf die Förderung von effizienten Energiequellen konzentrieren, zum Beispiel Wasser oder Wind. Die Biomasse- und Biogasanlagen sollten, wenn überhaupt, aus dem Topf der Agrarförderung gespeist werden. Außerdem fordert die AK, mehr auf die Förderung von Energiesparmaßnahmen wie Wärmedämmung zu setzen. Die AK meint auch, dass mit dem Vorschlag Biogasanlagen bevorzugt werden würden. Sie fordert die Umsetzung der Klimaziele durch, wie sie meint, "volkswirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen" wie vor allem Förderung und Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Forcierung der Fernwärme aus Abwärme und massive Steigerung der Wärmedämmung von Gebäuden.

Industrie fordert effizienten Mitteleinsatz

Die Industrie fordert einen effizienten Einsatz der Fördermittel. Als "nicht nachvollziehbar" bezeichnete es der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Peter Koren, "dass das jährliche Fördervolumen für neue Ökostromanlagen nunmehr von 17 auf 21 Millionen Euro aufgestockt werden soll". Positiv sieht die Industrie die Begrenzung der Ökostromkosten für die energieintensive Industrie auf 0,5 Prozent des Nettoproduktionswertes. "Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der Förder-Aufstockung ein notwendiger Schritt zur Sicherung des Standorts Österreich und der im internationalen Wettbewerb stehenden energieintensiven Industrie", so Koren. Heimische Unternehmen zahlen mit ca. 0,53 ct/kWh bereits das 10-fache an Ökostrom-Aufwendungen im Vergleich etwa zu unseren deutschen Mitbewerbern, wo die Kosten klar mit 0,05 ct/kwh begrenzt sind.

Kein großer Wurf

Die Grünen bezeichnen das neue Ökostromgesetz als ein Reförmchen, statt eines großen Wurfs. "Das, was jetzt im Tisch liegt, bringt lediglich einige kleine kosmetische Verbesserungen der katastrophalen Novelle aus dem Jahr 2006 und ist weit entfernt von einer Ökostromförderung wie sie im deutschen Erneuerbaren Energie Gesetz gestaltet ist", bemängelt Eva Glawischnig, stv. Bundessprecherin der Grünen. "Angesichts eines Ölpreises von über 120 Dollar und steigender CO2-Emissionen ist das ein Trauerspiel und ein Affront gegenüber den zahlreichen österreichischen Ökostrom-Unternehmen, die weiter im Regen stehen gelassen werden", kritisiert Glawischnig. Sie kündigt an, dass die Grünen im Parlament für eine Verbesserung der Novelle weiter kämpfen werden.

"Wir brauchen ein Ökostromgesetz nach Vorbild des deutschen Erneuerbaren Energien Gesetzes: Keine Deckelung der Fördermittel, eine Erhöhung der Fördermittel auf 50 Mio. Euro, die Ausweitung der Förderlaufzeiten und faire Tarife sind die Eckpunkte. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz, Energieversorgungssicherheit und Förderung der heimischen Wirtschaft, betont Ruperta Lichtenecker, Umwelt- und Energiesprecherin der Grünen

Gesamtstrategie und Energie-Masterplan fehlen

Reinhold Mitterlehner, stellvertretender Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, vermisst die Einbettung der Novelle in eine längerfristig angelegte umfassende Gesamtstrategie: "Sinnvoller wäre es, dass wir die verstärkte Nutzung der Ökoenergien unter Berücksichtigung der bis 2020 zu erfüllenden EU-Festlegungen durch einen umfassenden und langfristigen österreichischen Klima- und Energie-Masterplan steuern."

Die von den Stromkonsumenten zu tragenden Zuschläge werden sich dadurch um rund 40 Prozent erhöhen. Mitterlehner begrüßt aber ausdrücklich die Begrenzung derÖkostromkostenbelastung für energieintensive Betriebe auf 0,5 Prozent des Nettoproduktionswertes, wie dies die Wirtschaftskammer gefordert hat: "Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Wirtschaftsstandort Österreich weiterhin attraktiv zu halten. Damit wird vermieden, dass wichtige Betriebe aus Kostengründen Investitionen ins Ausland verlagern."

Landwirtschaftskammer äußert sich positiv

Begrüßt wird die Novelle von den Bauern. "Die Novelle ringt nicht nur mehr Sicherheit für Betreiber bestehender Anlagen, sie führt auch durch die Erhöhung des Fördervolumens auf EUR 21 Mio. pro Jahr zu neuem Anreiz, wieder verstärkt in diese umweltfreundliche Technologie zu investieren. Die zunehmenden Wetterkapriolen, von denen die Landwirtschaft als allererste betroffen ist, machen es nämlich unabdingbar, raschere und wirksamere Schritte in Richtung Klimaschutz zu setzen. Das vorliegende Gesetz ist ein solcher Schritt, der neben der unbedingt nötigen Verringerung des Energieverbrauchs mithilft, das Klimaziel zu erreichen", stellte Gerhard Wlodkowski, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, fest.

Vorsichtig positiv

Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 bewertet die heutige Einigung vorsichtig positiv: "Der weitere Ausbau von Ökostromanlagen ist sinnvoll und notwendig. Gegenüber dem Begutachtungs-Entwurf des Wirtschaftsministerium enthält die heutige Einigung im Ministerrat einige Verbesserungen, so etwa die Festschreibung der Tariflaufzeit im Gesetz. Allerdings ist noch unklar, ob das Ökostrom-Ziel mit diesem Gesetz und dem geplanten Unterstützungsvolumen tatsächlich erreicht werden kann. Noch immer gibt es große Defizite bei der Planungs- und Investitionssicherheit", bilanziert Klimasprecherin Silva Herrmann in einer ersten Einschätzung.

Positiv bewertet GLOBAL 2000, dass die fossile Kraft-Wärme-Kopplung aus dem Ökostromgesetz herausgelöst werden soll. Gleichzeitig betont die Umweltschutzorganisation aber, dass für die Kraft-Wärme-Koppelung ein gutes und wirksames Gesetz nötig ist. Das Potenzial für die effiziente Energieerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung ist vor allem im kleinskaligen Bereich noch keineswegs erschöpft, zur Hebung dieses Potenzials sind gesetzliche Rahmenbedingungen erforderlich.

Silva Herrmann weiter : "Wir werden uns die Beschlüsse zum Ökostromgesetz sehr genau ansehen, um zu einer detaillierten Bewertung zu kommen. Der letztendliche Beschluss fällt im Parlament, hier ist noch Spielraum für Verbesserungen. Jetzt ist aber schon klar: Für eine Energiezukunft in Österreich ohne Strom aus fossilen Brennstoffen und Atomkraft braucht es mehr als diese Ministerrats-Einigung: Kontinuität bei den gesetzlichen Regelungen für den Ökostrom-Ausbau ist ein Muss, genau wie ausreichende, dauerhaft festgeschriebene Einspeisetarife für alle Energieformen und eine wirksame Energiesparpolitik!"


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /