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Umweltdachverband: Naturschutzgesetze nicht zur Begünstigung des Wasserkraftausbaus missbrauchen!

Tiroler Naturschutzgesetz-Novelle hebelt Umwelt- und Naturschutz zugunsten von Vorhaben der Energiewende aus

TIWAG-Rahmenplan trotz erheblicher Kritik verordnet - Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in weiter Ferne

Das Fazit zur vorliegenden Novelle des Tiroler Naturschutzgesetzes, welche auf die rechtliche Legitimierung zur verstärkten Nutzung der Wasserkraft abzielt, fällt ernüchternd aus: "Wir lehnen die in der Novelle vorgesehenen, überschießenden Begünstigungen von Vorhaben unter dem Deckmantel der Energiewende, v. a. im Bereich der Wasserkraft, dezidiert ab, da diese weder energiepolitisch sinnvoll, noch mit den Vorgaben der Natura 2000-Richtlinien vereinbar sind", betont Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes. Zur Erreichung einer autarken Stromversorgung im gesamten Landesgebiet bis 2030 soll das Regierungsübereinkommen den weiteren Ausbau der Wasserkraft legitimieren. Dabei produzierten laut Energiebilanz Tirol der Statistik Austria die Tiroler Wasserkraftwerke bereits 2012 mehr Energie für die Stromversorgung als das Land verbraucht. Dazu kommt, dass rund 75 % des bestehenden Wasserkraftpotenzials Österreichs bereits ausgeschöpft sind. Ein weiterer Ausbau würde also weder zu den in der Novelle formulierten Autarkiezielen beitragen noch Klimaschutz noch Energieimportabhängigkeit wesentlich beeinflussen.

Naturschutzgesetz-Novelle widerspricht EU-Richtlinien und Aarhus-Konvention

Die derzeit im Tiroler Oberland geplanten Projekte - darunter die Großkraftwerke Kaunertal und Kühtai - würden zu erheblichen Beeinträchtigungen für Lebensräume von Vögeln und anderen Arten von europäischer Bedeutung führen und unterlaufen damit die Schutzbestimmungen der Fauna-Flora-Habitat- sowie der Vogelschutz-Richtlinie (Natura 2000). Zudem soll auch der Schutzstatus von Ruhegebieten zugunsten der Errichtung dieser Großkraftwerke stark aufgeweicht werden. "Aus unserer Sicht ist das ein klarer Fall von Anlassgesetzgebung, d. h. das Gesetz wurde anlassbezogen - angepasst an die Pläne der Energiewirtschaft - abgeändert, mit der absurden Folge, dass die umweltschutzrechtlichen Bestimmungen Vorhaben mit nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt begünstigen anstatt sie zu begrenzen", so Heilingbrunner. Weiterer Wermutstropfen: Die Parteistellungrechte von Umwelt-NGOs wurden nach wie vor nicht in der Novelle verankert - obwohl die EU-Kommission bereits im Juli diesen Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der fehlenden Beschwerderechte von NGOs in Umweltverfahren gegen die Republik Österreich eröffnet hat, da dies gegen die Aarhus-Konvention und gegen europarechtliche Verpflichtungen verstößt.

Auch TIWAG-Rahmenplan ist hinterfragenswert

Neben vielen anderen Organisationen hat sich auch der Umweltdachverband kritisch zum TIWAG-Rahmenplan geäußert. Aus Sicht des Umweltdachverbandes konterkarieren die geplanten Projekte die Zielvorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie bzw. des 1. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans - und das, obwohl die Wasserkraftnutzung hauptverantwortlich für den schlechten ökologischen Zustand der heimischen Flüsse ist. Das übergeordnete öffentliche Interesse für die Ausnahme vom Verschlechterungsverbot ist mit dem Motiv des Beitrags der neuen Projekte zum Erreichen der Energieziele nicht nachvollziehbar begründet, die Prüfung von energiewirtschaftlichen Alternativen fehlt.

"Wir werden uns die Sache noch im Detail anschauen und danach abwägen, wie hier weiter vorgegangen werden kann. Dass sich allerdings ausschließlich von Wirtschaftsinteressen getriebene Konzerne - wenngleich sie im öffentlichen Eigentum stehen - etwas wünschen können, das dann auch prompt umgesetzt wird, lässt für die Zukunft wenig Gutes hoffen", so Heilingbrunner abschließend.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /