© Kurt Michel - pixelio.de
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AKW Hinkley Point: Das teuerste Kraftwerk der Welt – bezahlt mit Steuergeld!

Skandal-Entscheidung der EU-Kommission veröffentlicht – Frist für Nichtigkeitsklage der Republik Österreich läuft!

Wien - In der Vorwoche wurde auf der Homepage der EU-Wettbewerbsbehörde der Text der Staatsbeihilfen-Entscheidung zum umstrittenen Fall AKW Hinkley Point (Großbritannien) veröffentlicht. Die Begründung für die Entscheidung ist nach erster Analyse der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 unhaltbar:

- Als Gemeinsames Ziel (‘Common Objective’) nennt die Entscheidung den Atom-Fördervertrag EURATOM – prüft jedoch unter den Lissaboner Verträgen der EU und vermischt die beiden Verträge, ohne aber z.B. die gemeinsamen Ziele des Umweltschutzes der (neueren) Lissaboner Verträge heranzuziehen.

- Als Marktversagen, das die großzügigen Subventionen für das Atomprojekt rechtfertigen soll, wird angeführt, dass der Markt vor 2030 kein Geld für Atomkraftwerke liefern könnte – nach bereits mehr als 60 Jahren staatlicher Unterstützung für die Hochrisikotechnologie Atomkraft ist dies vielmehr ein Technologieversagen.

- Fehlende Ausschreibung des riesigen Projekts: Das Atom-Projekt wurde freihändig, also ohne Ausschreibung, an den staatlich französischen Energie-Riesen EdF vergeben. Aus internen Dokumenten der EU-Kommission, die GLOBAL 2000 vorliegen, geht hervor, dass als Grund für diesen Mangel die Kosten genannt wurden, die eine offene und transparente Ausschreibung verursachen würden – gleichzeitig werden jedoch Erneuerbare Energieträger seit 2014 gezwungen, selbst bei relativ kleinen Projekten Ausschreibungen vorzunehmen.

Das teuerste Kraftwerk der Welt – 9.750 Euro pro Kilowatt installierte Leistung

‘England will mit den im Protokoll genannten 24,4 Milliarden Pfund (31,2 Milliarden Euro) das teuerste Kraftwerk der Welt bauen, und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen dafür blechen’, sagt Reinhard Uhrig, Atom-Sprecher von GLOBAL 2000. ‘Selbst amerikanische oder russische Atom-Reaktoren wären billiger zu haben gewesen. Zur Erreichung der gemeinsamen Ziele sind Energiesparen oder Energie aus Sonne, Wind und Wasser heute billiger, wettbewerbsfähiger und natürlich umweltfreundlicher. Diese marktwirtschaftliche Erkenntnis auch den Atom-Köpfen von der Insel zu vermitteln, wird nun Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs sein, der diese politische Entscheidung rechtsstaatlich aufheben muss.’

Die Republik Österreich bereitet eine Nichtigkeitsklage gegen die Staatsbeihilfen-Entscheidung vor, die innerhalb einer Frist von zwei Monaten (plus zwei Wochen) eingelegt werden muss. GLOBAL 2000 hatte im Frühjahr 2014 mit einem Online-Tool die Teilnahme am Konsultationsprozess der Europäischen Kommission ermöglicht, über 20.000 EuropäerInnen gaben über das Tool kritische Stellungnahmen an die Wettbewerbsbehörde ab, die in der Entscheidung nur oberflächlich behandelt wurden. ‘GLOBAL 2000 wird ebenfalls wegen fehlender Öffentlichkeitsbeteiligung Beschwerde und Klage beim Europäischen Gerichtshof einbringen’, sagt Uhrig.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /