Schweiz: Unterstützung der Grosswasserkraft nicht auf Kosten von neuen Erneuerbaren

Heute Nachmittag darf die Schweizer Stromwirtschaft (gehört zu 85% den Kantonen und Städten) bei der ständerätlichen Energiekommission ihre Forderungen vortragen.

Unter dem Stichwort «Rettung der Grosswasserkraft» werden verschiedene Vorschläge an die UREK-S herangetragen. Auch die AEE SUISSE hat soeben ihre Vorschläge publik gemacht. Ihr Modell heisst «Differenzkostenentschädigung mit Ausschreibungsverfahren». Wasserkraftwerke, die nicht über die KEV gefördert werden, deren Strom nicht an im Monopol gefangene Kunden verkauft wird (in diesem Fall können die Gestehungskosten verrechnet werden) und deren Gestehungskosten aufgrund Bau- oder Erneuerungsinvestitionen über den aktuellen Marktpreisen liegen, sollen die Differenz zwischen Marktpreis und den effektiven Gestehungskosten vergütet erhalten. Das ganze soll befristet sein und es gilt, sicherzustellen, dass damit nicht die ebenfalls unrentablen AKW quersubventioniert werden können. Wenn diese nicht mehr rentieren, sollen sie stillgelegt werden. Ein künstliches Verlängern der Laufzeiten auf Kosten der Stromkonsumenten oder des Bundes widerspricht diametral dem erklärten Atomausstieg. Aus Sicherheitsgründen sind Laufzeiten von mehr als 40 Jahre sowieso fahrlässig.

Gretchenfrage Finanzierung

Letztlich ist vor allem etwas relevant, nämlich wie sich ein solches Modell finanziert. Zur Auswahl stehen zwei Modelle: Einerseits eine zweckgebundene Abgabe auf importiertem Strom aus AKW oder fossilen Kraftwerken (differenzierte Stromabgabe). Dieses Modell wurde von Pro Solar, WWF und Greenpeace Ende September 2014 im Rahmen einer Petition gefordert.

Keine Kannibalisierung neuer Erneuerbarer

Andererseits ist eine Erhöhung des Netzzuschlags, der heute für Effizienzmassnahmen (wettbewerbliche Ausschreibungen), Garantien für Geothermieprojekte, Gewässerschutzmassnahmen und nach dem Willen des Nationalrates neu auch für Investitionsbeiträge für die Grosswasserkraft eingesetzt wird, möglich. Das hat den Vorteil, dass man auf ein bestehendes System aufbauen kann. Wichtig ist aber, dass man die gewollte Förderung neuer erneuerbarer Energien nicht kannibalisiert: Der von Bundesrat und Nationalrat vorgeschlagene Zuschlag von maximal 2,3 Rp/kWh darf nicht abgeschwächt werden. «Das könnte die Stromwende lahm legen» warnt SES-Projektleiter Felix Nipkow. Wenn zum Beispiel 0,8 Rappen/kWh für die Grosswasserkraft reserviert werden, muss dieser Betrag oben drauf geschlagen werden, so dass die im Gesetz festgeschriebene Obergrenze bei 3,1 Rappen/kWh liegen würde.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /