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Österreichische Energieagentur erhält Zuschlag zur Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle

Neue Monitoringstelle bewertet künftig die in EU-Richtlinie und Energieeffizienzgesetz vorgesehenen Maßnahmen

Wien - Die gemäß Energieeffizienzgesetz auszuschreibende Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle wurde nach Abschluss des Vergabeverfahrens an den Bestbieter, die Österreichische Energieagentur vergeben. Damit ist gemäß den Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie und des Energieeffizienzgesetzes eine geeignete Stelle beauftragt, die notwendigen Aufgaben der Bewertung von Effizienzmaßnahmen sowie des Monitorings durchzuführen. Die Energieagentur steht ab sofort für Gespräche mit den Branchenvertretern zur Verfügung und beginnt unmittelbar mit dem Aufbau der erforderlichen Infrastruktur, damit eine möglichst unbürokratische und praxistaugliche Umsetzung gewährleistet werden kann.

Um die EU-Richtlinie zu erfüllen, setzt das Gesetz auf strategische Maßnahmen (wie etwa die thermische Sanierung) sowie auf ein Verpflichtungssystem. Dabei müssen Energieversorger Effizienzmaßnahmen im Umfang von 0,6 Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze nachweisen. Entscheidend ist, dass eine Maßnahme gesetzt wird, die das Input-Output-Verhältnis (z.B. eines Gerätes oder Prozesses) verbessert und dem Lieferanten zurechenbar ist. Die Lieferanten müssen ihren Energieabsatz also nicht einschränken. Sowohl für die Verbraucher als auch volkswirtschaftlich zahlt sich der bewusstere Einsatz von Energie nachhaltig aus.

Die Lieferantenverpflichtung gilt erstmals für das Jahr 2015. Im Sinne einer Übergangsphase können aber - wie gesetzlich vorgesehen -auch die schon 2014 gesetzten Maßnahmen für 2015 mitangerechnet werden. Die Zielbewertung erfolgt im Februar 2016 durch die Monitoringstelle.

Quelle: Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /