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AKW-Ausbau in Ungarn: Grüne fordern EU-Prüfung

Umfaller von FPÖ und Regierungsparteien beim Atomkraftausbau in Ungarn

Neben mehren einstimmigen Anti-Atom-Anträgen wurde am Donnerstag, im Nationalrat auch ein Grüner Entschließungsantrag gegen den AKW-Ausbau in Paks (Ungarn) behandelt. Dieser Antrag wurde von den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP in seltener Einigkeit mit der FPÖ abgelehnt.

Die Grüne Umweltsprecherin Christiane Brunner und der Grüne Anti-Atom-Sprecher Matthias Köchl treten für eine Überprüfung der AKW-Erweiterung nach EU-Beihilfenrecht ein. Die Grünen vermuten, dass der Kredit auch mit öffentlichen Mitteln, also Steuergeldern, zurückgezahlt werden soll. Damit würde Ungarn ein AKW mit öffentlichen Mitteln errichten, was einer unrechtmäßigen staatlichen Beihilfe gemäß EU-Wettbewerbsrecht entspräche.

Russland sichert die Finanzierung von Paks II mit einem Kredit von über 3600 Mrd. Forint (ca. 11 Mrd. Euro). "Wie Ungarn die Kreditrückzahlung an Russland zu refinanzieren plant, insbesondere wie der Rückfluss von Erlösen aus der neugegründeten KKW-Gesellschaft MVM in das ungarische Budget vorgesehen ist, ist gegenwärtig nicht bekannt. Erste Kreditrückzahlungen an Russland sollen jedenfalls bereits zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem das Kernkraftwerk noch keinen Strom liefern wird können. Es muss daher angenommen werden, dass der Kredit aus dem öffentlichen Budget, also mit Steuergeldern zurückgezahlt werden soll", sagt der Grüne Anti-Atom-Sprecher Köchl.

Da die Betreibergesellschaft nur das neu errichtete Kernkraftwerk besitzt, ist der Erlös überdies von den zunehmend volatilen Preisentwicklungen abhängig. Eine Gewährleistung eines stabilen Erlöses, der die Bedienung der Ratenverpflichtungen an Russland erlauben wird können, ist aus heutiger Sicht in Zweifel zu ziehen. Ungarn wäre eher gezwungen, Stromexporte anzustreben, deren Erlöse aus heutiger Sicht kaum die Vollkosten eines Neubauprojektes decken.

Damit würde einmal mehr bestätigt werden, dass Ungarn ein KKW mit öffentlichen Mitteln errichten, was einer unrechtmäßigen staatlichen Beihilfe gemäß EU-Wettbewerbsrecht entspräche.

Umweltsprecherin Brunner kritisiert die Verzögerungstaktik: "Die vorliegenden Informationen sind ausreichend, um eine Prüfung einzuleiten. Auch bei Hinkley Point C hat Österreich Monate vor Veröffentlichung des eigentlichen Rechtsaktes - der für die Beihilfenklage notwendig war - massiv daran gearbeitet, diese unrechtmäßige Beihilfe zu verhindern. Es ist nicht einzusehen, warum man bei Paks aber darauf warten soll, bis die konkreten Kredite stehen."



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /