Ab 2020 sollen die Systeme für Privathaushalte kommen

Verbraucherzentrale gegen Zwang zu Smart Meter

Die Verbraucherzentrale spricht sich gegen den Zwang zur Einführung von Smart Meters aus.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit dem Referentenentwurf zur Digitalisierung der Energiewende den Startschuss für den Smart Meter-Einbau in Deutschland gegeben. Ab 2017 sollen Großverbraucher und ab 2020 Privathaushalte zum Einbau intelligenter Stromzähler und Messsysteme verpflichtet werden. Auch bei anderen Experten wie Netzbetreibern und Vertretern von Regulierungsbehörden ist die Verpflichtung zur Einführung von Smart Meters umstritten. Vorgesehen sind die Zähler im zweiten EU-Binnenmarktpaket, aber unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Bundesregierung auf, den Einbau von Smart Metern nur auf freiwilliger Basis einzuführen. Derzeit ist vorgesehen, dass alle Haushalte mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) ein intelligentes Messsystem bekommen. Alle anderen Haushalte sollen schrittweise mit intelligenten Zählern ausgerüstet werden. Neu ist, dass Netzbetreiber auch Haushalte, die weniger als 6.000 kWh verbrauchen, nach eigenem Ermessen mit intelligenten Messsystemen ausstatten dürfen, ohne dass die Verbraucher dem widersprechen können.

"Hightech in den Kellern bringt den Verbrauchern kaum Mehrwert, dafür aber dauerhafte Kosten", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Verbrauchern bringt der Einbau von Smart Metern keine direkten finanziellen Vorteile, da die dafür notwendigen Tarife bislang nicht angeboten werden. Stattdessen fallen jährliche Kosten von bis zu 100 Euro an. "Auch die Energiewende wird der Smart Meter-Einbau beim Kleinstverbraucher nicht voranbringen – zu kleinteilig und unflexibel sind die anfallenden Verbräuche", so der Verband.

Zudem werden mit Smart Metern Daten gesammelt. "Es ist ein Novum, dass Verbraucher zur Preisgabe von Daten quasi gezwungen werden und dem nicht widersprechen können. Die Zwangsdigitalisierung durch die Kellertür ist der falsche Weg", so Müller. Brisant ist auch, dass es laut Gesetzentwurf für Mieter auch zu einem Wegfall der Wahlfreiheit bei der Wahl des Messstellenbetreibers kommt. Stattdessen bekommt der Anschlussnehmer das Recht des Anschlussnutzers übertragen. Damit können Vermieter in Zukunft unabhängig von der jeweiligen Verbrauchsgröße beschließen, das gesamte Haus auf intelligente Messsysteme umzustellen. pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.