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Wenn TTIP kommt wackelt das hart erkämpfte GVO-Verbot

Neue Studie der JKU Linz deckt Gefahren auf.

Linz - In einer aktuellen Studie hat das Institut für Umweltrecht der JKU(Prof.in Erika Wagner) im Auftrag von LR Rudi Anschober die möglichen Auswirkungen des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP auf den Bereich Gentechnik untersucht, in dem Oberösterreich als Initiator der "Allianz der gentechnikfreien Regionen" maßgeblich am nun durchgesetzten Selbstbestimmungsrecht beim GVO-Anbau war.
Vor dem Hintergrund, dass über die aktuellen Verhandlungen nur teilweise Informationen vorliegen, kommt die Studie zu klaren Aussagen, welche Risiken durch TTIP im Bereich Gentechnik grundsätzlich bestehen.

Die Studienautorinnen: "Kommt es im Rahmen von TTIP zu einer Einigung in diesen Themenbereichen, so kann davon ausgegangen werden, dass das auf europäischer Seite eine Absenkung des Schutzniveaus nach sich ziehen wird."

Im Bereich der Gentechnik liegen nämlich EU und USA von den regulatorischen Ansätzen her besonders weit auseinander:
Der zentrale Unterschied besteht zwischen dem risikobasierten Ansatz der USA vs. dem europäischen Vorsorgeprinzip. So werden in den USA gentechnisch veränderte Pflanzen bis zum Beweis des Gegenteils als sicher angesehen. In der EU hingegen wird die Unsicherheit im Rahmen der Risikobewertung und des Zulassungsverfahrens berücksichtigt. Weiters kommen noch eklatante Unterschiede bezüglich Kennzeichnungspflicht, Schutz der GVO-freien Landwirtschaft, Handhabung der Risiken neuer GVO-Technologien u.v.m. hinzu:
So gibt es in den USA keine verpflichtende Kennzeichnung. TTIP darf die EU-Vorhaben zur Ausweitung der Kennzeichnungspflicht (zB hinsichtlich Fütterung mit GVO-Futtermitteln) nicht unterbinden. Ebenso gibt es in den USA keine Regeln zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft. Die EU-Mitgliedstaaten können hingegen geographische Anbaubeschränkungen z.B. aus umweltpolitischen Zielen, wegen Koexistenzerwägungen oder agrarpolitischer Zielsetzungen festlegen. Der bisherige Entwurf des entsprechenden Kapitels im TTIP trägt dem nicht ausreichend Rechnung.
Auch neue Techniken wie sog. Gen-Scheren, die in der EU aktuell eher als Genmanipulation angesehen werden, könnten durch TTIP Einzug halten - weil sie im USA-System solange zugelassen wären, bis sie sich als gefährlich erweisen.

Einen weiteren Gefahrenpunkt zeigt die Studie bei der Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten auf: Es braucht eine klare Zuordnung der von TTIP erfassten Inhalte zu den jeweiligen Kompetenzen. Ansonsten würde die EU aufgrund ihrer Außenhaftung für den gesamten Vertragsinhalt Druck auf die Mitgliedstaaten auch in Bereichen ausüben, die aus der mitgliedstaatlichen Kompetenz stammen. TTIP darf an dem mühsam errungenen Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten in Sachen GVO-freier Zonen nichts verändern.

LR Anschober warnt zusammenfassend: "Die Studie zeigt klar die Gefahren von TTIP für den GVO-Bereich auf. Wir haben von Oberösterreich mit der Allianz der GVO-freien Regionen aus jahrelang für ein GVO-Selbstbestimmungsrecht gekämpft - dieses hart erkämpfte, hohe Schutzniveau darf im Bereich GVO durch TTIP nicht wieder aufgeweicht werden! Die EU darf sich nicht zu einem System mit risikobasiertem Ansatz bei der Zulassung von GVO im Rahmen einer transatlantischen Investitionspartnerschaft verpflichten lassen." Anschober zieht daher einen klaren Schluss: "Hände weg von TTIP! Dieses Abkommen könnte jahrelange harte Arbeit zum Schutz von Umwelt und Mensch vor Gentechnologie zunichte machen. Die Verhandlungen müssen abgebrochen werden!"


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /