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Biogasrat fordert faire Ausschreibungsregeln für Biomasse im EEG 2016

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Pressemitteilung von: Biogasrat + e. V.

Grünes Gas: Joker und Backup-Lösung für fluktuierende erneuerbare Energien

Berlin, 01.10.2015 – Strom aus Biomasse muss ab Januar 2017 genauso ausgeschrieben werden wie dies für Strom aus Photovoltaik und Wind nach den Plänen des Bundeswirtschaftsministers vorgesehen ist, fordert der Biogasrat+ in seiner heute in Berlin vorgelegten Stellungnahme zum Eckpunktepapier für ein Ausschreibungsmodell Erneuerbarer Energien (EEG 2016).


„Biomasse und grünes Gas sind mit einem Anteil von mehr als 31 Prozent an der deutschen Stromerzeugung aus Erneuerbaren eine tragende Säulen des Klimaschutzes und der Energiewende“, sagt Michael Rolland, Geschäftsführer des Biogasrat+. „Um diesen Beitrag von Biomasse zur Energiewende langfristig zu erhalten und auszubauen, brauchen wir in der EEG Novelle 2016 ein faires Ausschreibungsverfahren für Strom aus Biomasse“, so der Biogasratssprecher. Die Ausschreibung müsse für Bestandsanlagen, die Erweiterung von Bestandsanlagen und für Biomasse-Neuanlagen gleichermaßen gelten. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen werde das im EEG 2014 verankerte Zubauziel von 100 MW Strom aus Biomasse pro Jahr verfehlt, gleichzeitig fallen bestehende Anlagen schrittweise aus der erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugung. „Das gesetzliche Zubauziel durch einen Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren faktisch zu beerdigen, wäre ein gewaltiger Vertrauensbruch und zudem energie-, klima- und wirtschaftspolitisch unklug.“ Bereits heute würden die politisch gesetzten Klimaschutzziele in 2020 um 5 - 8 Prozentpunkte verfehlt. Bis zum Jahr 2030 werde ohne weitere Maßnahmen mehr als die Hälfte der installierten erneuerbaren KWK-Stromerzeugung wegfallen, so dass 8 TWh erneuerbare Wärme ersetzt und 14 Mio. t CO2äq zusätzlich eingespart werden müssten. „Um den Marktakteuren im Bereich der Bioenergie Planungssicherheit für den Zubau von Stromerzeugungsanlagen aus Biomasse, aber auch für notwendige Ertüchtigungs- und Erhaltungsinvestitionen in Biomasseanlagen zu geben, brauchen wir ein klares Signal der Politik, dass die erneuerbare Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse in Deutschland eine Zukunft hat“, so Rolland.

Die Pläne des Bundeswirtschafts- und Energieministeriums, Biomasse-Neuanlagen mit dem Hinweis auf mangelnde Kosteneffizienz von der Ausschreibung auszuschließen - so der Biogasrat+ in seiner Stellungnahme - „diskriminiert eine etablierte, marktfähige erneuerbare Energietechnologie und ist sachlich nicht gerechtfertigt“. Die energetische Nutzung von Biomethan und Biogas biete „wesentliche Mehrwerte“: diese müssten in einer sachlichen Diskussion um die Kosten der Strom- und Wärmeerzeugung aus grünem Gas berücksichtigt werden, verlangt der Biogasrat+. Hierzu gehöre zum Beispiel die Tatsache, dass Biomethan im bereits vorhandenen Erdgasnetz gespeichert werde könne. Das Gasnetz als „grüner Speicher“ sei kosteneffizienter als jede andere Speichertechnik. Biomethan verursache keine zusätzlichen Kosten für Netzausbau und Absicherung schwankender Energieerzeugung. Zudem sei grünes Gas bedarfsgerecht abrufbar, ermögliche die flexible Stromeinspeisung und garantiere damit Versorgungsicherheit. Zu einer ehrlichen Kostenrechnung gehörten auch die Netzausbaukosten für den Transport von Sonnen- und Windenergie und die externen Umweltkosten fossiler Energieerzeugung, etwa Klimafolgeschäden. In eine Vollkostenrechnung müsse zudem ein Wert einfließen für das, was Biomasseanlagen zur Stabilisierung des zunehmend dargebotsabhängigen Energieversorgungssystems sowie zur dauerhaften Vermeidung von Treibhausgasemissionen leisten.

„Mit Biogas und Biomethan existiert ein jederzeit verfügbarer klima- und umweltfreundlicher Joker für bedarfsorientierte, flexible Strom- und Wärmeproduktion aus heimischer erneuerbarer Energie, unabhängig von Wetterschwankungen. Grünes Gas ist die die ideale Backup-Lösung für fluktuierende erneuerbare Energien. Wir setzen uns deshalb mit Nachdruck dafür ein, dass wir die gleichen Ausschreibungschancen erhalten wie Wind- und Photovoltaikanlagen“, betont der Biogasratssprecher.
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