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Biogasrat fordert faire Strompreisdebatte

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Pressemitteilung von: Biogasrat + e. V.

Berlin, 15.10.2015 „Mehr Ehrlichkeit und Transparenz in der Strompreisdebatte“, so die Forderung des Biogasrat+ e.V. anlässlich der heute offiziell veröffentlichten Prognose der EEG-Umlage für 2016, die auf 6,35 ct/kWh ansteigen soll. Es sei sachlich schlichtweg falsch, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die EEG-Umlage als Strompreistreiber für Haushaltskunden an den Pranger zu stellen.

„Erneuerbare treiben den Strompreis nicht in die Höhe, sondern lassen ihn nachweislich sinken“, so der Verband weiter mit Verweis auf die niedrigen Einkaufspreise an der Strombörse. Diese Preisvorteile würden vom Strommarkt nicht in ausreichendem Maße an die Verbraucher weitergeben, kritisiert der Biogasrat+.

Mit Blick auf die EEG-Umlage erneuert der Verband seinen Appell an Bundeswirtschaftsminister Gabriel, eine ehrliche Kostendebatte unter Einbeziehung direkter und indirekter Kosten bei der Stromerzeugung zu führen. Von den rund 6,4 ct/kWh EEG-Umlage 2016 entfallen allein 2,6 ct/kWh auf Photovoltaik, 2,0 ct/kWh auf Wind und 1,7 ct/kWh (26,5%) auf Biomasse, obgleich diese einen Anteil von mehr als 31 Prozent an der erneuerbaren Stromerzeugung habe. Damit wird deutlich, dass Biomasse keinesfalls der Kostentreiber im EEG ist.

Kritisch sieht der Verband auch den EEG-Vermarktungsmechanismus, der sich in der Praxis nicht bewährt habe. Angedacht war, dass die Vergütung für die Erzeugung von grünem Strom durch den Verkauf des Stroms an der Börse aufgebracht wird. Die EEG-Umlage sollte die Differenz zwischen Börsenpreis und den Vergütungssätzen ausgleichen. In der Praxis allerdings wird durch den steigenden Anteil von erneuerbaren Strom im Strommarkt der Strompreis an der Börse gesenkt, gleichzeitig steigt in Folge dessen die EEG-Umlage, weil sich die Einnahmen aus der Vermarktung von EEG-Strom an der Börse verringern. Für den Biogasrat+ gehört der EEG-Vermarktungsmechanismus daher dringend auf den politischen Prüfstand.

Ein weiterer Knackpunkt in der Diskussion um eine faire Verteilung der Kosten der Energiewende sei die Tatsache, dass Teile der Industrie, die ihren Strom direkt an der Börse bezögen, gleich doppelt von dem System profitierten, zum einen von den günstigen Großhandelspreisen für Strom, zum anderen von den ihnen im Rahmen „besonderen Ausgleichsregelung“ gewährten EEG-Umlage-Entlastungen.
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