Bundesrat will Änderungen bei der Gebäudeversicherung

Bundesregierung legt Gesetz zu Bausparkassen vor

Im Bundesrat wurde der Gesetzentwurf zum Bausparkassengesetz diskutiert.

Die Bundesregierung schlägt Änderungen zum Bausparkassengesetz vor. Ein Gesetzentwurf wurde jetzt im Bundesrat diskutiert. Die Änderungen sind notwendig, da im Bausparkassengesetz die neu geregelten Zuständigkeiten der Europäischen Zentralbank bei der Aufsicht über Kreditinstitute nicht berücksichtigt sind. Außerdem müsse das Risikomanagement angepasst werden, da die Bausparkassen zunehmend in Konzernstrukturen eingepasst seien, so die Bundesregierung. "So ist sicherzustellen, dass auch künftig wesentliche Tätigkeiten zur Steuerung und Kontrolle der spezifischen Risiken des Bauspargeschäfts durch die Bausparkasse selbst erfolgen", fordert die Regierung. Auch stelle das  niedrige Kapitalmarktzinsniveau die Bausparkassen vor neue Herausforderungen. "Die aus dem Jahr 1990 stammenden und seitdem im Wesentlichen unveränderten gesetzlichen Vorgaben für Bausparkassen sind an mögliche Auswirkungen eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfeldes nicht hinreichend angepasst", so die Begründung für das Gesetz.

Der Bundesrat verlangt Änderungen an den von der Bundesregierung geplanten gesetzlichen Maßnahmen zugunsten der Bausparkassen. Die Länder sprechen sich unter anderem gegen eine Versicherungspflicht für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen aus. Die Pflicht zum Abschluss einer Gebäudeversicherung erscheine weder praktikabel noch notwendig. Die Bausparkassen sollten im Rahmen ihrer Risikobewertung selbst die Grenzen einer Versicherungspflicht festlegen können. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, das Verlangen einer Gebäudeversicherung zur Sicherstellung der Werthaltigkeit einer Besicherung entspreche weit verbreiteter Praxis.

Die 21 deutschen Bausparkassen verwalten zusammen 29,364 Millionen Bausparverträge. Die durchschnittliche Bausparsumme für das Jahr 2014 beträgt knapp 30.000 Euro. pgl

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