Mit der neuen Verordung und dem Methodendokument zum Energieeffizienzgesetz auf dem Weg zur Energiewende?

Erarbeitung der Inhalte

Das Wirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit dem Umwelt- und dem Sozialministerium eine Richtlinien-Verordnung für die Tätigkeit der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle erlassen. Für den legistischen Teil war nach Mitteilung des Wirtschaftsministeriums das Ministerium verantwortlich. Die Österreichische Energieagentur, welche die Ausschreibung zur Monitoringstelle gewonnen hat, war weitestgehend für die Ausarbeitung des Methodendokuments verantwortlich. Von dieser Einrichtung wurden themenspezifisch Stakeholder (bzw. nicht) eingeladen sich in die Ausarbeitung des Methodendokuments einzubringen.

Interessant ist auch, dass die Österreichische Energieagentur ein Verein ist, in dessen Vorstand neben dem Umwelt- und Wirtschaftsminister auch Unternehmen vertreten sind, die vom Energieeffizienzgesetzt betroffen sind.

Fehler werden mit dem Energieeffizienzgesetz und Methodendokument fortgesetzt

Der Einsatz von klimaschädlichen Gas- und Ölkesseln ist als Effizienzmaßnahme anrechenbar. Biomassekessel werden schlechter gestellt. Die Anrechnung von Luft-Wärmepumpe (billig aber schlechtester Wirkungsgrad) ist kritisch zu betrachten. Elektroautos fehlen ebenso, wie Batteriespeicher. Zu hinterfragen ist auch die Anrechenbarkeit von Reinigungs- und Reinhalteadditiven für Dieselkraftstoffe. Das sind nur einige Beispiele für viele Inhalte, die angesichts der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz unseres Klimas und der Energiewende fragwürdig sind, ...

Zielsetzungen für die Zukunft, ...

Die Regierungen haben sich auf das langfristige Ziel geeinigt, die durchschnittliche Erderwärmung weit unter 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu halten. Ziel ist es, den Anstieg der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, da dies die Risiken des gefährlichen Klimawandels bedeutend mildern würde. Die globalen Emissionen sollen bald ihren Höhepunkt erreichen. Dabei erkennt das Abkommen an, dass Entwicklungsländer hierfür länger brauchen werden. Die bisher vorgelegten nationalen Emissionsminderungsziele von 185 Ländern reichen noch nicht aus, um das 2-Grad-Ziel zu erreichen. Jedoch zeigt das Abkommen den Weg hin zu Erreichung des langfristigen Ziels auf.

Die EU-Kommission informiert in ihrem Fortschrittsbericht zur Energieunion darüber, dass nach dem bisherigen Kenntnisstand die EU-Energieeffizienzziele für das Jahr 2020 nicht erreicht werden können. Gleichzeitig macht diese darauf aufmerksam, dass im Jahr 2016 damit begonnen wird legistische Vorschläge auszuarbeiten, die dazu beitragen neue, zusätzliche Energieeffizienzziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Entsprechenden Weitblick hatte das Wirtschaftsministerium in dieser Richtung bislang nicht, …


Artikel Online geschaltet von: / wabel /