Bürgerinitiativen gegen Windparks bleiben erfolgslos, wenn sie nicht die Wurzel des Übels, die Energiepolitik in Deutschland bekämpfen. Windstrom wie auch Solarstrom und Biogasstrom (Ökostrom) ist unwirtschaftlich. Die Anlagen können nur mit hohen Subventionen betrieben werden. Subventionen und Privilegien müssen gestrichen werden. Dann wird kein einziges Windrad mehr gebaut.
Bald 75.000 Windgeneratoren
Der Bau von Windparks soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung schnell weitergehen. Zu den heute in Deutschland bereits vorhandenen 25.000 Windgeneratoren sollen noch weitere 50.000 hinzukommen. Nur, wer in der Mitte von Großstädten lebt wie die Bundeskanzlerin, wird nicht von Windrädern in der unmittelbaren Umgebung gestört. Weit mehr als die Hälfte aller Bundesbürger wird jedoch nach dem geplanten Ausbau von Windstromanlagen umgeben sein. Sie machen Lärm, stören durch Schattenschlag der riesigen kreisenden Flügel und durch ständig blinkende Warnlichter für Flugzeuge. Nach neuen Erkenntnissen führt Infraschall (tiefe Schallwellen unterhalb der Hörgrenze) zu irreparablen Gesundheitsschäden. Wohngebäude verlieren im Mittel 30 Prozent ihres Wertes. In Einzelfällen werden sie unverkäuflich.
Naturschutz wird aufgegeben
Es nützt wenig, wenn man ein Häuschen am Wald oder an einem Naturschutzpark hat, also an Gebieten, die bisher als schutzwürdig galten. Der Wald ist inzwischen zur Errichtung von 200 Meter hohen Windgeneratoren freigegeben. Grenzen von Naturschutzparks werden reduziert und der Mindestabstand verringert. Die Liste der zu schützenden Vogelarten wurde verkleinert. Mit solchen Methoden wird der Ausbau von Windstromanlagen vorangetrieben. Doch es gibt eine Ausnahme. Auf den Inseln der Nordsee werden keine Windparks erlaubt, weil dies den Kurbetrieb stört. Dabei ist gerade dort der beste Wind, also die größte Ausbeute. Wenn Windgeneratoren tatsächlich die Lösung unserer Energieprobleme sind, müssten die Inseln mit solchen Anlagen voll sein. Die Gäste sollen an den paar Ferientagen von Windanlagen nicht gestört werden. Den Bürgern im Land werden aber solche Störungen ein Leben lang zugemutet. Wo bleibt da die Logik?
Die Profiteure der "Energiewende"
Vorangetrieben mit Kosten ohne Ende wird der Ausbau der Ökostromanlagen von den Profiteuren der "Energiewende". Es sind dies neben den Betreibern die Hersteller, Planer und Monteure der Anlagen, die Verpächter der Grundstücke, die auf Einsprüche von Bürgern und Bürgerinitiativen spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, die Banken und die auf Gewerbesteuer spekulierenden Gemeinden. Ihre Lobby hat viele Millionen Euro zur Verfügung. Sie berät nicht nur Abgeordnete, sondern ihre Leute sitzen sogar in den Ministerien und formulieren die Gesetze zum Wohle der Profiteure und zu Lasten des größten Teils der Bevölkerung. Welche Möglichkeiten haben die Betroffenen, sich gegen diese Belastungen und Ausplünderungen zu wehren?
Einsprüche an die Städte und Gemeinden, die die Bebauungspläne genehmigen müssen, helfen nicht. Zu stark ist die Lobby der Profiteure, die mit allen Mitteln bis hin zu Bestechungen und Bedrohungen den Bau von Ökostromanlagen durchsetzen. Sie werden unterstützt von den Vorgaben der Bundesregierung, ausreichende Flächen für Ökostromanlagen auszuweisen. Die Forderung wird begründet mit der Rettung des Weltklimas durch weniger Kohlenstoffdioxid in der Luft. Viele glauben dieser Ideologie. Klimaänderungen hat es auf der Erde immer gegeben unabhängig von dem Anteil an Kohlenstoffdioxid in der Luft und auch unabhängig von den Menschen, denn der Mensch existiert erst seit kurzer geologischer Zeit auf der Erde. Mit der Ideologie der Klimarettung wurde und wird die Bevölkerung ständig durch die Medien, aber auch durch die Schulen indoktriniert. Viele Mitbürger einschließlich Bürgermeister und Ratsmitglieder glauben dieser Ideologie. Sie sind nur schwer von ihrem Irrtum abzubringen. Zusammen mit den Profiteuren bilden sie meistens die Mehrheit. So werden weitere Ökostromanlagen genehmigt.
Klagen helfen nicht
Auch Klagen gegen Windparks erreichen nichts. Richter müssen nach Gesetzen richten, auch dann, wenn sie die Gesetze nicht für sinnvoll halten. Darüber hinaus sind auch viele Richter indoktriniert. Ihr Ermessensspielraum geht dann in Richtung der Genehmigung von Windparks. Klagen nutzen also nur den Rechtsanwaltskanzleien, die von Mandanten Gebühren kassieren.
Erfolg gegen die Ökostromanlagen kann es nur geben, wenn die Subventionsgesetze wie das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) ersatzlos gestrichen werden. Damit ist die Energiewende zu Ende, weil Ökostrom deutlich teurer ist als konventioneller Strom. Ein Kampf gegen Windparks vor der eigenen Haustür bei gleichzeitiger Zustimmung zur "Energiewende" (Nimby- Forderung: Not in my backyard) kostet nur Zeit und Geld ohne jeden nachhaltigen Erfolg. Vielleicht erreicht man eine Verlagerung des Windparks hinter das Haus. Die Belästigung und weiter steigende Stromkosten bleiben.
Alle Bundestagsparteien befürworten die "Energiewende"
Gesetze werden in den Parlamenten beschlossen. Für die Energiegesetze ist der Bundestag zuständig. Hier gilt es anzusetzen. Es muss eine Partei gewählt werden, die die Energiegesetze ersatzlos streichen will. Leider gibt es eine solche Bundestagspartei nicht. Alle dort vertretenden Parteien befürworten die Energiewende. Es nutzt wenig, sich an einzelne Bundestagsabgeordnete zu wenden. Im direkten Gespräch hört man immer wieder: "Ich stimme Ihnen ja voll zu. Wenn ich das aber öffentlich sage, streicht meine Partei mich von der Kandidatenliste bei der nächsten Wahl. Also stimme ich öffentlich dafür." Wir brauchen im Bundestag eine Partei, die gegen die Energiewende ist, damit wir wieder eine Wahlmöglichkeit haben.
Wählergruppen sind besser als Bürgerinitiativen
Bebauungspläne werden von den Gemeinderäten und Kreisräten beschlossen. Hier können Bürger direkt Einfluss nehmen, wenn sie sich in die Räte wählen lassen. Ratsmitglieder haben frühzeitig Einblick in die Bauanträge und Bauplanungen. Sie können die Öffentlichkeit informieren, bevor bindende Ratsbeschlüsse gefasst werden. Es ist viel sinnvoller und einfacher, eine Wählergruppe zu bilden, statt eine Bürgerinitiative als Verein zu gründen. Bereits mit der Gründung kann der "Wahlkampf" mit der Forderung, keine weiteren Windanlagen auf dem Gemeindegebiet zuzulassen, beginnen. Erfahrungsgemäß begleitet die Lokalpresse solche Aktionen. Damit gibt es dann in der Gemeinde auch eine klare Wahlmöglichkeit.
Die Mitglieder im Stromverbraucherschutz NAEB e.V. www.NAEB.de, einer Vereinigung von über hundert Energiefachleuten, sind bereit, bei der Gründung von Wählergruppen zu helfen. Es wird Rat erteilt und eigene Erfahrungen und Erfolge eingebracht. Vorträge werden auf Versammlungen zur Unterrichtung der Mitglieder und der Öffentlichkeit gehalten, um über die Kosten und Risiken der Ökostromerzeugung zu informieren.
Prof. Dr. Hans-Günter Appel
2. Vorsitzender und Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
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Heinrich Duepmann
Forststr. 15
14163 Berlin
Deutschland
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Homepage: http://www.NAEB.de
Telefon: 05241 70 2908
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Elektrischer Strom ist nach den Personalkosten von Unternehmen ein ebenfalls großer Kostenbestandteil der deutschen Volkswirtschaft. Das EEG Erneuerbare Energien Gesetz zur Einspeisung erneuerbarer Energien hat die direkten und indirekten Stromkosten wesentlich erhöht. Strom aus Windenergie oder Voltaik ins Stromnetz einzuspeisen, ist physikalisch und wirtschaftlich unsinnig. Die Netzstabilität leidet dramatisch und eine finanzielle Umverteilung auf Kosten von Stromkunden findet zugunsten der Renditen in Windkraft und Voltaik statt. Die NAEB e.V. klärt über die per Gesetz geschaffenen Strukturen auf.
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