© Gerd Altmann / geralt- pixabay.com
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GLOBAL 2000 zeigt Tochter des deutschen Atomstrom-Konzerns E.ON wegen fehlender Stromkennzeichnung an

"e wie einfach": Atomstrom oder Ökostrom?

Heute hat GLOBAL 2000 den derzeit sehr stark im öffentlichen Raum werbenden neuen Stromanbieter "e wie einfach" bei der nach Firmensitz zuständigen Bezirkshauptmannschaft wegen eines schweren Verstoßes gegen die Kundeninformationspflicht angezeigt. Der Stromanbieter ist laut seiner Homepage eine 100 % Tochter des deutschen Atomstrom-Konzerns E.ON, unter anderem Eigentümer des Atomkraftwerks Isar bei München, der zuletzt wegen des Versuchs in die Schlagzeilen gekommen war, seine Atom- und Fossil-Kraftwerke in eine eigene Gesellschaft als eine Art "bad bank" abzuspalten. Die neue Österreich-Tochter behauptet zwar, "100 % Ökostrom" anzubieten, legt jedoch im Werbematerial und auf der Homepage die Herkunft des verkauften Stroms nicht offen, wie laut Elektrizitätswirtschafts- und - Organisationsgesetzes im Sinne des KonsumentInnenschutzes vorgeschrieben. "Wir als unabhängige Umweltschutzorganisation haben wie schon zuvor gegen andere Anbieter Anzeige wegen fehlender Stromkennzeichnung eingebracht, um StromkundInnen vor potenzieller Irreführung zu schützen", so Dr. Reinhard Uhrig, Atom-Sprecher von GLOBAL 2000. "Wir empfehlen den KundInnen, auf Basis unserer Bewertung von Stromanbietern nur Anbieter, die Strom aus erneuerbaren Quellen anbieten (und 100 % ihrer Nachweise aus Österreich stammen), keine direkten oder indirekten Tochterunternehmen von "konventionellen" Anbietern sind und die einen Beitrag zur Energiewende leisten, sei es durch den Ausbau von neuen erneuerbaren Anlagen oder durch die Revitalisierung von alten Anlagen." Hintergrund: Gemäߧ 78 Abs. 1 und 2 des Elektrizitätswirtschafts- und - organisationsgesetzes 2010 in der geltenden Fassung (im Folgenden kurz ElWOG) müssen Stromhändler, die EndverbraucherInnen in Österreich beliefern, auf kennzeichnungspflichtigem Werbematerial gem. § 7 Abs. 1 Z 32 ElWOG sowohl den Versorgermix, der die gesamte Stromaufbringung des Stromhändlers für EndverbraucherInnen berücksichtigt, als auch die Umweltauswirkungen angeben. Gemäߧ 99 Abs. 2 Z 9 ElWOG begehen Stromhändler eine Verwaltungsübertretung und sind mit bis zu € 75.000,- zu bestrafen, wenn sie ihren Verpflichtungen gem § 78 Abs. 1 und 2 ElWOG nicht nachkommen. Weitere Informationen zum Stromanbieter-Wechsel und zum "Strom-Filz in Österreich" unter www.global2000.at/der-strom-filz-österreich.



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Weitere Infos: Global2000

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /