© oekonews-Pucher/ Dr. Christian Brawenz Attache für Agrar, Forst und Umwelt in Südosteuropa,  Mag. Stefanie Wieser Landund Forstbertiebe Österreich, SC DI Gerhard Mannsberger
© oekonews-Pucher/ Dr. Christian Brawenz Attache für Agrar, Forst und Umwelt in Südosteuropa, Mag. Stefanie Wieser Landund Forstbertiebe Österreich, SC DI Gerhard Mannsberger

Forstgesetz: Rechtliche Neuerungen im Fokus

Die Rahmenbedingungen für Bewirtschafter und Gesellschaft sind im Forstgesetz festgelegt - Nachhaltige Waldbewirtschaftung wesentliches Kernanliegen

© oekonews-Pucher/ Dr. Christian Brawenz, österreichischer Attache für Agrar, Forst und Umwelt in Südosteuropa, Fr. Mag. Stefanie Wieser Land & Forstbetriebe Österreich stellen Neuerungen vor
© oekonews-Pucher/ Dr. Christian Brawenz, österreichischer Attache für Agrar, Forst und Umwelt in Südosteuropa, Fr. Mag. Stefanie Wieser Land & Forstbetriebe Österreich stellen Neuerungen vor
© oekonews / oekonews-Redakteur Pucher freut sich, das neue "Forstgesetz" in Händen zu halten, ist er doch als Biosphärenpartner im 14.Bezirk im Wienerwald als Projektinitiator des Sozialprojektes "Satzberg" seit mehr als 3 Jahren im Einsatz
© oekonews / oekonews-Redakteur Pucher freut sich, das neue "Forstgesetz" in Händen zu halten, ist er doch als Biosphärenpartner im 14.Bezirk im Wienerwald als Projektinitiator des Sozialprojektes "Satzberg" seit mehr als 3 Jahren im Einsatz

Wien - Beim Waldpolitik-Tag im Rahmen der Wintertagung des ökosozialen Forums stellten n Christian Brawenz, Österreichischer Attache für Agrar, Forst und Umwelt in Südosteuropa und Stefanie Wieser, Juristin der Land & Forst Betriebe Österreich, die rechtlichen Neuerungen im Forstgesetz seit der Novelle 2002 vor. Gleichzeitig wurde die druckfrische Neuauflage des Kommentars zum Forstgesetz (Brawenz/Kind/Wieser) vom Manz Verlag vorgestellt.

Ziel des Forstgesetzes, das 1975 in Kraft trat, ist die Erhaltung des Waldes sowie die Sicherstellung der Wirkungen des Waldes und die Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Das Forstgesetz ist daher das zentrale ‘Werkzeug’ in der Forstwirtschaft und sichert die Rahmenbedingungen für die Waldbewirtschafter sowie für die Gesellschaft. Kernanliegen des strengen österreichischen Forstgesetzes ist eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Diese steht für die Pflege und Nutzung der Wälder, sodass deren Produktivität sowie deren biologische Vielfalt erhalten bleiben, um ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Funktionen erfüllen zu können.

Betrachtet man aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen im Hinblick auf den Wald, sind einige Tendenzen feststellbar, die Probleme für den Interessenausgleich sein könnten. Dazu zählen unter anderem Eigentumseinschränkungen durch Freizeitnutzung oder Entwicklungen im Naturschutz.

Die Nutzung des Waldes für Freizeitzwecke ist in der jüngeren Vergangenheit weit vielfältiger und intensiver geworden. Einzelne Gruppierungen versuchen dies heute sogar zu ihrem eigenen wirtschaftlichen Vorteil zu nutzen. Heiß diskutiert wird z.B. immer wieder über das Mountainbiken im Wald. Eine Forderung ist hier, das Betretungsrecht im Wald zu erweitern und den Arbeitsplatz Forststraße generell für Mountainbiker zu öffnen. Dabei geht es um die Nutzung fremden Eigentums für den eigenen Profit und das eigene Vergnügen. Völlig außer Acht gelassen werden dabei leider die vielfältigen Funktionen des Waldes für die Gesellschaft, Sicherheits- und Haftungsfragen für den Waldbesitzer sowie die Tatsache, dass durch bewährte vertragliche Lösungen vor Ort bereits an vielen Orten ein in der Zwischenzeit bereits großes Angebot geschaffen wurde.

Seit 2002 wurde auch die Entbürokratisierung im Forstgesetz weitergeführt. Dabei wurden einerseits der Verwaltungsapparat und seine Kosten reduziert und andererseits die Betriebe entlastet. Eine gegenteilige Tendenz zeigen Abläufe rund um den Naturschutz. So sind viele Forststraßen zwar forstrechtlich bewilligungsfrei, werden aber immer häufiger wesentlich aufwändigeren Naturschutzverfahren unterworfen. Auch die Ausweisung immer weiterer Schutzgebiete - wie zum Beispiel Natura 2000 - wird vorangetrieben und wirft die Frage auf, wie unter diesen Voraussetzungen die vielfältigen Waldleistungen gewährleistet werden sollen und wer das alles bezahlt bzw. wie Naturschutz und Bewirtschaftungsinteressen unter einen Hut gebracht werden können.

Eine weitere bedenkliche Entwicklung ist jene der ‘Vollkaskogesellschaft’. Nach dem Motto ‘Jeder darf sorglos sein, irgendwer wird schon haften’, wird oft ignoriert, dass der Wald eine Betriebsstätte ist. Die Ansprüche an den Waldbewirtschafter zur Kontrolle der ‘eigenen Sphäre’ sind häufig realitätsfern, da die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen das einfach heute nicht mehr ermöglichen.

Gesellschaftliche Entwicklungen wie die oben genannten unterstreichen die Bedeutung und Notwendigkeit eines strengen Forstgesetzes, dessen kommentierte Neuauflage nun nach mehr als zehn Jahren erschienen ist. Seit 2002 hat der Gesetzgeber siebenmal Änderungen am Forstgesetz vorgenommen. Im Wesentlichen wurden damit Unklarheiten beseitigt, Anpassungen an EU Normen vorgenommen und rechtspolitische Gestaltungswünsche vollzogen.

Die größten praktischen Auswirkungen hatten die Änderungen im Jahr 2013, wie unter anderem der Rechtszug von der Forstbehörde zum Landesverwaltungsgericht, Klarstellungen beim Waldbegriff, neue Bestimmungen zu den Bringungsgenossenschaften oder die neue Kategorie ‘Gefahrenabwehrbannwald’.

Mit der grundlegenden Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich wurde der Instanzenzug auch im Forst ganz neu gestaltet:

Nach der ersten Instanz führt der Weg seit 2014 zum Landesverwaltungsgericht. Aus mittlerweile zwei Jahren Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es auch bereits zahlreiche Entscheidungen. Im Zentrum von Fragen, welche den Höchstrichtern vorgelegt wurden, standen unter anderem Forststraßen, Waldverwüstung oder Freizeitnutzung.

Diese in der Praxis wichtigen, oft sehr kontroversiell und unterschiedliche beurteilten Themen werden in der Neuauflage des Kommentars zum Forstgesetz von Christian Brawenz, Martin Kind und Stefanie Wieser schwerpunktmäßig behandelt. Dass viele dieser Fragen mit Entwicklungen zur weiteren Einschränkung des Eigentumsrechtes zu tun haben, verdeutlicht die große Bedeutung des Forstgesetzes als Instrument zur Sicherung von stabilen Rahmenbedingungen sowie des Interessenausgleiches zwischen Waldbewirtschafter und Gesellschaft.

Bestellung des ForstG unter: www.manz.at

GastautorIn: W.J. Pucher für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /