© Austria Solar/AEE INTEC
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Klima- und Energiefonds startet 23 Mio. Förderaktion für Erneuerbare Energien

Vier Förderaktionen zum Ausbau Erneuerbarer Energien in Österreich gestartet

Vier Förderaktionen zum Ausbau Erneuerbarer Energien in Österreich sind vom Klima- und Energiefonds in Kooperation mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) gestartet worden:

* Photovoltaikanlagen für Private und Gewerbe,
* Photovoltaikanlagen in der Land-und Forstwirtschaft,
* Tausch von fossilen Heizungsanlagen gegen klimaneutrale Heizsysteme (Hackgut/Pellets) und
* Kleine Solarthermieanlagen für Private.

In Summe stehen ab sofort 23 Millionen Euro zur Verfügung.

Umweltminister Andrä Rupprechter sagt: "Nach dem Weltklimavertrag in Paris ist eines klar: Den Erneuerbaren Energien gehört die Zukunft. Um die vereinbarten Ziele zu erreichen brauchen wir geeignete Instrumente auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Die heute gemeinsam gestartete Förderaktion für Erneuerbare forciert die Energiewende und unterstützt die Österreicherinnen und Österreicher direkt mit rund 23 Mio. /Jahr dabei aktiv Klimaschutzmaßnahmen zu setzen."

Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds meint: "Investitionen in fossile Energieträger werden immer mehr zum Risiko. Institutionen, Staaten aber auch private Investoren erkennen das und handeln entsprechend - indem sie in erneuerbare Energien investieren. Mit diesen Förderprogrammen setzen aktiv Anreize, um das Energiesystem nachhaltig und zukunftstauglich zu gestalten. Erneuerbare Energie, Energieeffizienz und Innovation sind die Schlüssel dafür."

Die Förderaktionen

Photovoltaikanlagen für Private und Betriebe

Seit dem Jahr 2008 werden Photovoltaikanlagen mit maximal 5kWp vom Klima- und Energiefonds gefördert - in Summe wurden rund 42.000 Anlagen in Österreich damit errichtet. 2016 stehen insgesamt 8,5 Millionen Euro Förderbudget zur Verfügung. Neben Privatpersonen können erneut auch Betriebe, Vereine oder auch Institutionen ihre neu errichtete Anlage zur Förderung einreichen. Gefördert werden freistehende PV-Anlagen oder Aufdachanlagen mit 275 Euro/kWp, gebäudeintegrierte Anlagen mit 375 Euro/kWp.

Einreichung: www.pv.klimafonds.gv.at

Aktionszeitraum: 23.2. bis 14.12.2016.

Auskunft: Serviceteam PV, Tel.: 01/316 31-730 E-Mail: pv@kommunalkredit.at

Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft

Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe haben große Dachflächen und einen hohen Stromverbrauch - ideale Voraussetzungen für den Einsatz von Photovoltaik. Der Klima- und Energiefonds vergibt daher heuer erneut Förderungen für Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft. Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen größer 5 kWpeak und bis inklusive 30 kWpeak. Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kWpeak bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kWpeak, jedoch maximal 40% der förderungswürdigen Kosten.

Einreichung: www.pv-lw.klimafonds.gv.at

Aktionszeitraum: 23.2.-15.112016

Auskunft: Serviceteam PV, Tel: 01/316 31-713, E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at

Holzheizungen für Private

Privatpersonen sind auch heuer aufgerufen, sich von ihren alten, fossilen Heizungen zu trennen und zukünftig auf klimaneutrale Heizungsanlagen zu setzen. Gefördert werden Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte bis hin zu vollautomatischen Pelletkaminöfen. Ausgenommen von der Förderung sind beispielsweise Kamin- oder Kachelöfen, bei denen das klassische Scheitholz zum Einsatz kommt. Den Ersatz von Zentralheizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, bzw. den Ersatz von elektrischen Nacht- oder Direktspeicheröfen durch Kessel, die mit Hackgut oder Pellets befeuert werden, unterstützt der Klima- und Energiefonds 2016 pauschal mit 2.000 Euro pro Heizanlage. Der Tausch alter Holzheizungsanlagen wird mit 800 Euro unterstützt und Pelletkaminöfen werden pauschal mit 500 Euro gefördert.

Einreichung : www.holzheizungen.klimafonds.gv.at
Aktionszeitraum: 23.2.-30.11.2016.
Auskunft: Serviceteam Holzheizungen, Telefon: 01/316 31-740
E-Mail: holzheizungen@kommunalkredit.at

Solaranlagen für Private

Die Hälfte des Energiebedarfs in Österreich wird für Wärme und Kühlung benötigt, hier sind große Potenziale für Einsparungen und den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen vorhanden. Die größte Energiequelle, die dabei zur Verfügung steht, ist die Sonne. Eine einfache Möglichkeit, diese im eigenen Haushalt zu nutzen, ist der Einsatz von solarthermischen Anlagen.

Die Förderaktion richtet sich an Private, die eine Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung in Gebäuden neu errichten möchten. Das Gebäude muss älter als 15 Jahre sein (Baubewilligung vor 2002). Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen und die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren können nicht gefördert werden. Neu errichtete Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden werden mit 1.500 Euro gefördert, zur Warmwasserbereitung in Gebäuden mit 750 Euro.

Einreichung : www.solaranlagen.klimafonds.gv.at
Aktionszeitraum: 23.2.-30.11.2016
Auskunft: Serviceteam Solaranlagen, Telefon: 01/316 31-737
E-Mail: solaranlagen@kommunalkredit.at

Registrierung und Antragstellung

Eine Registrierung und Antragstellung ist ab sofort bis zum jeweiligen Registrierungsende des jeweiligen Programms möglich. Die Einreichung für PV-Anlagen für Private und Betriebe, Solaranlagen und Holzheizungen verläuft online in einem zweistufigen Verfahren. Sollte kein Förderbudget mehr vorhanden sein, werden die Einreichplattformen geschlossen. Diese können jedoch bei Rückflüssen durch Stornierungen wieder geöffnet werden.

Einreichung für die Förderung von PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft ist aufgrund der Co-Förderung der EU etwas anders gestaltet. Nähere Informationen unter www.pv-lw.klimafonds.gv.at

Registrierung (Schritt 1)

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch 12 Wochen lang reserviert und Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Link zur Online-Plattform. Dieser verliert 12 Wochen nach Registrierung seine Gültigkeit - d.h. die Antragstellung muss innerhalb dieser 12 Wochen erfolgen, die Anlage muss fertiggestellt und abgerechnet sein.

Eine erneute Registrierung im Rahmen der Aktion ist nicht mehr möglich.

Antragstellung (Schritt 2)

Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wird im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.

Auszahlung Nach positiver Prüfung und Genehmigung des Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.

Weitere Info: Klima- und Energiefonds


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /