© moses / pixabay.com
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Pelletheizungen: Bis zu 2000,-- Euro Förderung vom Klima-und Energiefonds

proPellets, der Verband der heimischen Pellet Wirtschaft, begrüßt die neue Förderung des Klima-und Energiefonds der Bundesregierung für Pelletheizungen! Weiterhin bis zu 2.000,-- Euro

Die Förderung für den Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine Pelletheizung wird auch in diesem Jahr bis zu 2.000,- Euro betragen. 2015 wurde diese Förderung von 1.400,- auf 2.000,- angehoben. Für Pelletkaminöfen gibt es weiter € 500,- und bei der Umstellung einer alten Holzheizung auf eine Pelletheizanlage gibt es auch wie im Vorjahr € 800,-. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz.

Dr. Christian Rakos, Geschäftsführer von proPellets Österreich: "Wir freuen uns, dass der Klima- und Energiefond trotz des Sparkurses der Regierung bei der Förderung von Pelletheizungen das gute Niveau von 2015 beibehalten hat! Mit dieser Förderung zeigt die Bundesregierung, dass sie an den Zielen der Energiewende und des Klimaschutzes festhält."

Fördergegenstand

Gefördert werden neu installierte Pelletzentralheizungen, die einen oder mehrere bestehende fossile Kessel, elektrische Nachtspeicher oder Direktspeicheröfen ersetzen. Ebenso werden Pelletkaminöfen, die den Verbrauch von fossilen Brennstoffen reduzieren, gefördert. Und es wird der Austausch einer mindestens 15 Jahre alten mit Holz befeuerten Heizung auf eine moderne Pelletheizung gefördert.

Fördervoraussetzung

Die neue Pelletheizung muss dem Stand der Technik entsprechen und über eine automatische Brennstoffzufuhr verfügen. Die Emissionsgrenzwerte müssen die Umweltzeichenrichtline (UZ 37) erfüllen, der Wirkungsgrad des Kessels muss mindestens 85% betragen. Die Heizanlagen müssen von einer befugten Fachkraft fach- und normungsgerecht installiert werden. Der Nachweis der Entfernung der Altanlage muss dokumentiert und 10 Jahre aufbewahrt werden. Ein Rauchfangkehrer muss den ordnungsgemäßen Anschluss an den Kamin nachweislich überprüfen. Die Nutzung der Heizanlage muss überwiegend privat sein (zumindest zu 50%).

Fördersätze und Einreichung

Der Förderantrag kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt:

* 2.000,- für ein Pelletheizungsgerät, das einen fossilen Kessel ersetzt
* 800,- für ein Pelletheizungsgerät, das eine mindestens 15 Jahre alte Holzheizung ersetzt * 500,- für einen Pelletkaminofen

Die Einreichung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren.
1. Schritt: Registrierung.
2. Schritt: Antragstellung.
Alle Informationen für die Einreichung können unter diesem Link gefunden werden: www.klimafonds.gv.at/foerderungen/aktuelle-foerderungen/fuer-private

Der wirtschaftliche und ökologische Beitrag von Pellets

Pellets leisten mittlerweile einen relevanten Beitrag für die heimische Wirtschaft. Etwa 18.500 Menschen sind in Österreich mit der energetischen Nutzung von Holz, Pellets inklusive, beschäftigt, so eine Erhebung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT). Um Pellets bis zum Endkunden im Haushalt zu liefern, sind Menschen in der Region etwa zehn Mal so lange beschäftigt als etwa für den Betrieb einer Ölheizung: Pellets schaffen regional Arbeitsplätze und Wertschöpfung.

Ein wesentlicher Vorteil von Pellets gegenüber anderen Energieträgern liegt in der exzellenten Ökobilanz. Mit Pellets kann eine Treibhausgasreduktion gegenüber Heizöl extra leicht von über 95% erreicht werden. Für einen konkreten Standort in Wels wurde erst kürzlich sogar eine Reduktion von 98,9% berechnet.

Pellets können auch einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung der Energiearmut leisten. Pelletkaminöfen bieten eine konkurrenzlos günstige Wärmeversorgung bei hohem Komfort. Eine von proPellets gemeinsam mit der Volkshilfe realisierte Initiative zeigte, dass Pelletkaminöfen Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind, eine wesentliche Verbesserung ihrer Lebenssituation ermöglichen.


Quelle: proPellets Austria



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /