E-Control wendet sich bei Unabhängigkeitsfrage an Verwaltungsgerichtshof

Bundesverwaltungsgericht hält verfassungsrechtlich verankertes Auskunftsrecht des Wirtschaftsministers in Angelegenheiten der E-Control für rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung einen Bescheid der E-Control aufgehoben und die Unabhängigkeit des Energieregulators infrage gestellt, weil das verfassungsrechtlich verankerte Informationsrecht des Wirtschaftsministers in Angelegenheit der E-Control einer EU-Richtlinie widerspreche. Die E-Control nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis, teilt die Rechtsmeinung aber nicht. "Inhaltlich ist die Entscheidung für uns nicht nachvollziehbar. Aus unserer Sicht ist die E-Control unabhängig, daran ändert auch das verfassungsgesetzlich vorgesehene Informationsrecht des Wirtschaftsministers nichts", so E-Control-Vorstand Walter Boltz. Die Energieregulierungsbehörde agiert unabhängig und ist per Gesetz an keine Weisungen gebunden. Die E-Control wird daher gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Revision beim Verwaltungsgerichtshof erheben. "Wir hoffen, dass der Verwaltungsgerichtshof die Unabhängigkeit der E-Control bestätigt."

Die E-Control hat jedenfalls stets gesetzeskonform gehandelt. "Es ist verfassungsrechtlich verankert, dass sich der Bundesminister über Regulierungstätigkeiten der E-Control unterrichten lassen kann. An dieses Gesetz haben wir uns gehalten", so Boltz. Sollte der Verwaltungsgerichtshof der Revision der E-Control keine aufschiebende Wirkung zuerkennen, ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einstweilen sofort rechtsgültig. Bescheide der E-Control, die nicht angefochten wurden, sind von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen und behalten ihre Rechtswirkungen.

Quelle: E-Control


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /