Frist für Nichtwohngebäude verlängert

Effizienzexperten können sich noch bis Ende April eintragen

Effizienzexperten für Nichtwohngebäude ohne Abschlussprüfung können sich noch bis zum 20. April für die Expertenliste anmelden.

Statt am 31. März 2016 läuft die Übergangsregelung für die Eintragung in die Kategorie "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude" (KfW) nun erst am 30. April 2016 aus. Sie gilt für Absolventen einer Weiterbildung zur Anwendung der DIN V 18599 (18599-Kurs) im Umfang von mindestens 40 Unterrichtseinheiten, die noch keine Abschlussprüfung haben.

Kann der Antragsteller eine weitere Weiterbildung mit mindestens 40 Unterrichtseinheiten aus einem anderen Themenfeld gemäß Anlage 5 des Regelhefts nachweisen, zu der eine Abschlussprüfung abgelegt wurde, kann bei Antragstellung bis zum 30. April 2016 im Einzelfall auf eine absolvierte Prüfung zur DIN V 18599 verzichtet werden.

Je nachdem, wann der Antragsteller die Weiterbildung zur Anwendung der DIN V 18599 (18599-Kurs) ohne Prüfung absolviert hat, müssen dann darüber hinaus noch folgende Fortbildungen nachgewiesen werden. Hat er den Kurs zwischen 1. März 2007 und 31.12.2011 absolviert, sind 8 Unterrichtseinheiten Auffrischungskurs zur aktuellen Fassung der DIN V 185992 UE zu Themen aus der Anlage 4 des Regelhefts zu belegen. Stammt der Kurs aus der Zeit zwischen 1.1.2012 und 30.4.2016 sind 8 Unterrichtseinheiten Fortbildung aus der Anlage 4 des Regelhefts und 2 Unterrichtseinheiten zu Themen aus der Anlage 5 des Regelhefts notwendig. pgl

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