© Baustoff-Recycling Verband/APA-Fotoservice/Rastegar-Recycling-Baustoffverordnung in der Praxis
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2016: neue Verordnung ändert Abbruch und Verwertung am Bau

Recycling-Baustoffverordnung in der Praxis

Wien - Mit 1.1. trat die Recycling-Baustoffverordnung in Kraft:
Jeder Bauherr muss Schadstofferkundungen und Rückbaukonzepte für den Abbruch beauftragen. Damit soll die Verwertung von Baurestmassen erleichtert und die Qualität weiter gesteigert werden. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) zog in einer Fachtagung über das 1. Quartal Bilanz. Gleichzeitig wurde umfassend zu diesem Thema informiert. Nicht nur die ÖNORM, auch Erfahrungen aus der Praxis standen im Mittelpunkt.

Positiv ist die Neufestlegung der Recycling-Baustoff-Produkte, die einen uneingeschränkten Einsatz für jedermann ermöglichen. Der Gesetzgeber honoriert damit die langjährigen Bestrebungen des BRV, Recycling-Baustoffe als Qualitätsprodukte zu platzieren.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /