© Broin/ pixabay.com
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Schwächung der Umweltanwaltschaft rückgängig machen

Beschluss des oberösterreichischen Landtags ignoriert EU-Verfahren wegen Aarhus-Konvention

Wien - ‘Die Beschneidung des Umweltanwalts im Oberösterreichischen Landtag geht in grotesker Weise in die falsche Richtung’, kann Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung, nur den Kopf schütteln. Gegen Österreich läuft bereits wegen Verstoßes gegen die Aarhus-Konvention ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission, weil Umweltorganisationen keinen Rechtsschutz in Umweltverfahren genießen. Österreich verteidigte sich bislang mit dem Argument, dass es mit den Umweltanwaltschaften der Bundesländer ohnehin eine Instanz gebe, um Interessen der Umwelt zu wahren.

Nun beschneidet die ÖVP-FPÖ-Mehrheit in Oberösterreich aber unter anderem ausgerechnet den Rechtsschutz des Umweltanwalts, der sich zukünftig nicht mehr an den Verwaltungsgerichtshof wenden kann. ‘Statt des von der Aarhus Konvention geforderten besseren Rechtsschutzes in Umweltangelegenheiten gibt es in Oberösterreich nun durch die Ausschaltung des Höchstgerichtes überhaupt keinen effektiven Rechtsschutz im Interesse der Umwelt mehr’, zieht Alge eine ernüchternde Bilanz.

Mit dieser Haltung erweisen ÖVP und FPÖ weder dem Wirtschaftsstandort noch der Umwelt einen guten Dienst. Im internationalen wie innerösterreichischen Standortwettbewerb sind gut geführte Verwaltungsverfahren von Vorteil. Wer glaubt, Umweltinteressen klein halten zu können, wird nur Proteste und Rechtsunsicherheit ernten, wie man etwa im seit über 10 Jahren laufenden Verfahren zur Schwarzen Sulm sieht. Das erhöht letztlich die Kosten und schreckt Investoren ab. Wer sich hingegen den Mehrwert von Transparenz und aktiver Öffentlichkeitsbeteiligung sichert, wird dafür belohnt. ‘Die Ergebnisse von Verfahren mit fairer Wahrung der Umweltinteressen halten sowohl auf der Straße als auch vor den Gerichten stand, wie man etwa bei Verfahren nach dem UVP-Gesetz sieht’, gibt sich Alge überzeugt. ‘Daher sollte Oberösterreich die heute Morgen beschlossene Beschneidungen des Umweltanwaltes umgehend wieder rückgängig machen und zur weiteren Sicherung des Rechtsschutzes Umweltorganisationen Parteistellung im Naturschutz zugestehen, wie es das Europarecht verlangt.’


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /