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Wie Mieterstrom hilft, die Kriterien der Energieeinsparverordnung leichter zu erfüllen

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Pressemitteilung von: Polarstern

Der Ökoenergieversorger Polarstern erklärt den Nutzen von Mieterstrom hinsichtlich der energetischen Anforderungen an Neubauten

München, 16.06.2016 – Die Zahl der genehmigten Neubauten ist laut Statistischem Bundesamt im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stark gestiegen; plus 24 Prozent bei Mehrfamilienhäusern und plus 147 Prozent bei Wohnungen in Wohnheimen*. Bei all diesen Gebäuden müssen verstärkt energetische Maßnahmen umgesetzt werden, um den verschärften Energieeffizienzregeln (EnEV) zu genügen; ausgenommen Flüchtlingsunterkünfte. Die Nachfrage nach Lösungen, mit denen die energetischen Auflagen wirtschaftlich sinnvoll erfüllt werden können ist hoch, zumal viele typische Maßnahmen in diesem Bereich teuer sind und lange Amortisationszeiten haben. Anders sieht das bei Mieterstrom für Mehrparteiengebäude aus. Hier sieht Florian Henle, Mitgründer des Ökoenergieversorgers Polarstern, große Chancen: „Sie erleichtern es, die EnEV Kriterien zu erfüllen und rechnen sich gleichzeitig wirtschaftlich für die Immobilienbesitzer.“ Mieterstrom sei für Immobilienbesitzer genauso wie für Mieter interessant. Während die einen Vorteile in der Finanzierung energetischer Maßnahmen hätten, Stichwort KfW-Förderung, und sie zudem Renditen aus dem Mieterstromangebot erhielten, sänken die Mietnebenkosten für die anderen.


Wie Mieterstrom die Investitionen in energetische Maßnahmen senkt
Grundsätzlich haben Immobiliengesellschaften und Wohnungsbauunternehmen mehrere Möglichkeiten, die EnEV Kriterien zu erfüllen, indem sie beispielsweise die Qualität der Gebäudedämmung verbessern, die Energieversorgung auf erneuerbare Beine stellen und auf eine effiziente Technik zum Heizen und Erzeugen von Warmwasser achten. Letztlich geht es um die Senkung der so genannten Transmissionswärmeverluste und des Primärenergiebedarfs. „Weil viele theoretisch mögliche Maßnahmen wie zum Beispiel eine zusätzliche Gebäudedämmung oder Lüftungsanlagen in der Praxis durch falsches Nutzerverhalten oft nicht den erhofften Effekt haben, ergänzen sie Immobilienbesitzer und Bauherren bevorzugt mit Maßnahmen der eigenen Energieerzeugung vor Ort“, weiß Dr. Hendrik Schlune, Geschäftsführer der GVD GmbH & Co. KG. Im Fall von Mehrparteiengebäuden gehörten dazu zunehmend auch Mieterstrommodelle. Geschickt umgesetzt hätten sie damit zugleich Chancen auf hohe KfW-Förderungen**.

Um die hohen Anforderungen von KfW40 an den jährlichen Primärenergiebedarf zu erreichen, macht es Sinn, neben effizienter Heiztechnik und Dämmmaßnahmen auch vor Ort Strom zu erzeugen; bei KfW40 Plus ist das sogar eine Voraussetzung. „Die eigene Energieerzeugung vor Ort ist unumgänglich.“ Bei Mehrparteiengebäuden sind PV-Anlagen oder BHKWs besonders in Mieterstrommodellen wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll. Sie lassen die Strom- und Wärmekosten der Mieter um rund fünf Prozent sinken und Immobilienbesitzer erhalten eine Zusatzrendite, die im Fall von Blockheizkraftwerken bei mindestens zehn Prozent und bei PV-Anlagen bei etwa fünf Prozent liegt.

Mieterstrom und EEWärmeG
Derzeit wird im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) geprüft, wie sich EnEV und EEWärmeG vereinen lassen. Das EEWärmeG fordert, dass mindesten 15 Prozent der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien stammt. Soll dieser Anteil alleine über eine Solarthermieanlage bereitgestellt werden, steht an warmen Sommertagen zu viel Wärme zur Verfügung, die nicht benötigt wird und die Lebensdauer der Solarthermieanlage verkürzt. Anders sieht das bei der Kombination von PV-Anlage und Wärmepumpe aus. Der durch die PV-Anlage überflüssig erzeugte Strom, also Strom der nicht zur Wärmeerzeugung benötigt wird, kann zur Stromversorgung des Gebäudes genutzt oder in das öffentliche Netz eingespeist werden.
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