© Joseph Hart - stockvault
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15 Jahre Aarhus-Konvention macht Parteistellung für NGOs in kleinen Umweltverfahren überfällig

Neue Zahlen bestätigen verantwortungsvollen Umgang der Umweltorganisationen: Bei Großprojekten nur 5 % der Bescheide angefochten

Wien - Nach 15 Jahren sind in die Lücken im Rechtsschutz bei Umweltverfahren endlich zu schließen. ‘Es ist hoch an der Zeit, die Parteistellung für Umweltorganisationen endlich auf alle Umweltverfahren auszudehnen’, zeigt sich Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung, anlässlich der heutigen Veranstaltung ‘15 Jahre Aarhus-Konvention – wo stehen wir?’ ungeduldig. ‘Der Umweltausschuss des Nationalrats hat nach jahrelangen Vertagungen nächste Woche wieder einmal die Gelegenheit, entsprechende Beschlüsse in die Wege zu leiten.’

Für Alge ist dabei völlig unverständlich, weshalb hier nach wie vor Stillstand herrscht. Die bestehende Rechtsunsicherheit irritiert Investoren immer mehr, da unklar ist, wer in welchem Verfahren welche Rechte hat. So sind selbst rechtskräftige Entscheidungen nicht mehr sicher und von nachträglicher gerichtlicher Aufhebung bedroht. Umweltminister Rupprechter hat außerdem bereits vor zwei Jahren im Umweltausschuss angekündigt, die Lücken in der Aarhus-Umsetzung rasch schließen zu wollen. Schließlich gibt es die Parteistellung seit mehr als 10 Jahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und bei der Genehmigung von Industrieanlagen (IPPC) – den größten Umweltverfahren im Land. ‘Bei UVP und IPPC ist es selbstverständlich, dass Umweltorganisationen Parteistellung beantragen dürfen. Und bei den kleineren Umweltverfahren – etwa nach dem Wasserrechts- oder dem Abfallwirtschaftsgesetz – soll die Beteiligung ein unüberwindbares Problem darstellen?’

Friedensstiftende Funktion der Parteistellung
Die Genehmigungsverfahren verlaufen auch mit der Möglichkeit zur Parteistellung für Umweltorganisationen zügig. Ab Vollständigkeit der Unterlagen vergehen bis zur Entscheidung der Behörde im UVP-Verfahren zwischen 7 und 15 Monaten. ‘Und hier sprechen wir von den 25 größten Projekten Österreichs pro Jahr. Das sind Großprojekte wie Autobahnen oder Großkraftwerke mit tausenden Seiten Unterlagen, die begutachtet werden müssen. Das meistern die österreichischen UVP-Behörden meist wirklich gut’, findet Alge Lob für das bewährte System.

Der große Vorteil der Parteistellung ist, dass sich die Projektwerber frühzeitig mit den Anliegen der Umweltorganisationen auseinandersetzen können. Damit können lange Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen vermieden werden. Die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen an Wirtschafts- und Umweltminister zeigten erst vor wenigen Tagen, dass nur in 5 Prozent der UVP- und IPPC-Verfahren, der größten Verfahren Österreichs, Umweltorganisationen den Genehmigungsbescheid angefochten haben. Es tritt also in 95 % der Fälle sehr schnell Rechtssicherheit für die Projektwerber ein.

Alge warnt davor, auf diese ‘friedensstiftende Funktion der Parteistellung’ bei den kleineren Umweltverfahren zu verzichten:
‘Hinter den Kulissen schwirren Ideen herum, die Aarhus-Konvention mit einem reinen Nachprüfungsrecht zu erfüllen. Umweltorganisationen dürften dann nur am Ende Genehmigungsbescheide prüfen, anstatt sie von Anfang an mit an Bord zu holen.’ Solche Überlegungen würden zwangsläufig nach hinten losgehen. ‘Die Parteistellung ist ein konstruktives Instrument um Projekte aus Umweltsicht zu verbessern und Interessenkonflikte zu entschärfen. Bei einem reinen Nachprüfungsrecht der Bescheide kann man aber keine Verbesserungsvorschläge mehr einbringen – man könnte es höchstens dafür nutzen, um die Genehmigung zu verzögern oder gar zu verhindern.’


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Hintergrund

Die Aarhus-Konvention ist ein 2001 in Kraft getretenes Abkommen der UN-Wirtschaftskommission für Europa, das der Öffentlichkeit besondere Rechte in Umweltangelegenheiten einräumt. Die Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz verurteilte Österreich 2014, da es u.a. nach wie vor Umweltorganisationen zu geringen Rechtsschutz einräumt. Aus demselben Grund führt die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /