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Aarhus-Konvention umsetzen: Große Bauprojekte würden dann schneller mit fairer Bürgerbeteiligung entschieden werden

Die Spielregeln für die Genehmigung großer Bauverfahren müssen auch in Österreich vereinheitlicht und mit Transparenz und Bürgernähe umgesetzt werden.

Wien - ‘Das wäre ein wichtiger, überfälliger Schritt, um zu klaren und schnelleren Entscheidungen über große Bauprojekte zu kommen. Am Ende kann dadurch viel Zeit und Geld gespart werden’, sagt Sylvia Leodolter, Leiterin der AK-Abteilung Umwelt und Verkehr anlässlich der AK-Veranstaltung ‘15 Jahre Aarhus-Konvention’. Die Aarhus-Konvention hat vor 15 Jahren europaweit einheitliche Verfahrensspielregeln für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorfeld großer Bau-vorhaben festgelegt. ‘Österreich hat viel zu wenig getan, um das systematisch umzusetzen’, so Leodolter weiter. Die Bundesregierung, allen voran Landwirtschaftsminister Rupprechter und die Länder sind gefordert:
Das Verfahrensrecht für große Bauvorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung etwa beim Straßen- und Schienenbau, bei Energieleitungen oder Kraftwerksbau muss endlich konsequent nach den Spielregeln der Aarhus-Konvention verbessert werden. Dabei müssen künftig natürlich auch die Gewerkschaften und die AK als Interessenvertretungen der Beschäftigten von Anfang an einbezogen werden und nicht erst, wenn schon planungstechnisch vollendete Tatsachen geschaffen worden sind’, so Leodolter.

‘Wer behauptet, die Beteiligung von BürgerInnen und Öffentlichkeit bremse große Projekte, täuscht sich und die Allgemeinheit’, so Leodolter weiter. Wo auf klaren Grundlagen systematisch vorgegangen wird, können Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz gut mit raschen Genehmigungsverfahren vereinbart werden. Das Beispiel der U2-Verlängerung nach Aspern zeigt dies: Dort wurde innerhalb von 2 Jahren das Genehmigungsverfahren abgeschlossen. Dabei wurden über 1.100 Einwände berücksichtigt.

Im Gegensatz dazu stecken die Genehmigungsverfahren für den Semmering-Basistunnel seit über 20 Jahren fest. Unter anderem weil das Land Niederösterreich zweimal mit einem Naturschutzgesetz den Bau zu verhindern versucht und zweimal vom Verfassungsgerichtshof dabei gestoppt wurde. Weil die Lärmschutz- und Naturschutzgesetze unausgegoren sind und immer bloß anlassbezogen wieder geändert wurden, kam es mit jeder Änderung in diesen 20 Jahren zu immer weiteren Anfechtungen. ‘Gute gesetzliche Rahmenbedingungen, die klare Normen und klare Beteiligungsspielregeln setzen, hätten dafür gesorgt, dass es längst zu einer für eine attraktive Infrastruktur, die Umwelt und die betroffenen AnrainerInnen tragbaren Entscheidung gekommen wäre’, so Leodolter.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /