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Gefahrstoff- und Abfallstrafrecht

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Pressemitteilung von: IWU Magdeburg

/ PR Agentur: Informationsservice Wirtschaftsumwelt
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"Gefahrstoff- und Abfallstrafrecht“ lautet der Titel des Seminars, welches am 14. Februar 2017 in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Das Chemikaliengesetz, die Chemikalienverbotsverordnung und die Gefahrstoffverordnung und daraus resultierend das Gefahrstoffstrafrecht sind sperrige Rechtsmaterien.

Erschwert wird die Rechtsfindung in diesem Spezialgebiet des Umweltstrafrechts noch dadurch, dass es vielfältige Überschneidungen zwischen dem Gefahrstoffstrafrecht und dem Abfallstrafrecht gibt.

Gerade aber das Abfallrecht und Abfallstrafrecht sind stark von europäischem Recht beeinflusst, das entweder mittelbar das Erscheinungsbild des deutschen Rechts bestimmt oder sogar unmittelbar verbindliches Recht setzt.

Diesen rechtlichen Schwierigkeiten steht die praktische Relevanz des Gefahrstoffstrafrechts gegenüber.

Dies betrifft vor allem - aber nicht nur - die Asbestproblematik, die die Bundesrepublik noch auf Jahrzehnte hinaus beschäftigen wird.

Obwohl Asbest seit 1993 in Deutschland verboten ist, weil die eingeatmeten Fasern Lungenkrebs verursachen, sind in den Jahrzehnten davor hierzulande Millionen Tonnen asbesthaltiger Materialien verbaut worden.

Ein Großteil davon steckt auch heute noch in Dach- und Fassadenplatten oder verbirgt sich irgendwo in den Gebäuden.

Ein falsches Vorgehen beim Umgang mit Asbest kann schnell zu strafrechtlicher Verantwortung von Bürgern, Unternehmen oder Amtsträgern führen.

Im Seminar wird Ihnen ein Überblick gegeben zum Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Abfall- und Gefahrstoffstrafrecht.

Dabei will das Seminar Fallstricke aufzeigen und den richtigen Umfang mit diesen schwierigen Rechtsmaterien vermitteln.

Das Seminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die mit Fragen der Fachplanung und der Zulassung von Vorhaben befasst oder von diesen betroffen sind; Rechtsanwälte und Fachleute aus Planungsbüros, Unternehme und Verbänden.


Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmegebühr: 269€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/A170214.pdf

Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/A170214.ics
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