© Catalania Catalino / pixabay.com
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Illegale Atom-Subvention von EU für legal erklärt – nur Klagen hilft

GLOBAL 2000 begrüßt Klagsprüfung der österreichischen Regierung und der Wien Energie gegen AKW Paks II.

Wien – Seit Sommer zeichnet sich ab, dass es einen Deal zwischen Europäischer Kommission und ungarischer Regierung über die Subventionen für den Ausbau des Atomkraftwerks Paks II geben wird, trotz schwerwiegender rechtlicher und wirtschaftlicher Zweifel – die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 warnte deshalb frühzeitig die österreichischen RegierungsvertreterInnen, zusammen mit internationalen Partnerorganisationen. Trotz der heute verkündeten Entscheidung ist GLOBAL 2000 darüber sehr erfreut, dass die österreichischen Bundesregierung eine Nichtigkeitsklage gegen die Fehlentscheidung der EU-Kommission prüft. ‘Wir begrüßen das klare Auftreten der Regierung gegen diesen erneuten nukleare Fehlschlag der Kommission’, betont Dr. Reinhard Uhrig, Atomsprecher von GLOBAL 2000. ‘Nur Klagen hilft gegen krumme Deals: Wie schon gegen den illegalen Geldregen über Hinkley Point in Großbritannien klagt Österreich auch gegen die wettbewerbsverzerrenden Atom-Subventionen in Ungarn, die den Ausbau von erneuerbaren Energien in Europa gefährden würden.’

Laut Plan 86 Prozent subventionierter Atomstrom

Die neuen russischen Blöcke in Paks sollen ab 2026 die Atomstrom-Erzeugung des Nachbarlands auf 86 Prozent steigern, subventionierter Atomstrom würde dann auch in Österreich die Börsenpreise drücken und zu Marktverzerrung zulasten der bis dahin längst wettbewerbsfähigen Erneuerbaren führen. ‘Die Energiewende in Zentraleuropa wäre in Gefahr: billiger Dreckstrom von den Börsen würde die Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen in den Ruin treiben, ganz zu schweigen von den enormen Gefahren durch den Betrieb von vier uralten Reaktoren und zwei weiteren Prototyp-Reaktoren am gleichen Standort’, erklärt Uhrig weiter. ‘Wir begrüßen es, dass auch der direkt betroffene Marktteilnehmer Wien Energie eine Klage gegen die Subventionen vor dem Europäischen Gericht prüft und bedanken uns bei der Wiener Umweltstadträtin Ulli Sima für Ihre Unterstützung im Kampf gegen die Atomkraft.’

Klare Rechtslage gegen illegale Subvention

Die Europäische Kommission hatte Ende 2015 wegen schwerwiegender Bedenken gleich zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn zum AKW Paks gestartet, die jetzt durch politische Deals für beendet erklärt wurden.

GLOBAL 2000 sieht – nach Analyse der heutigen Kommissions-Dokumente – die grundlegenden rechtlichen Probleme nicht gelöst, die Begründung der Kommission beruht auf zahlreichen Fehlannahmen:

- Falsche rechtliche Basis: Atomkraft ist kein ‘Gemeinsames Interesse’ der EU: Wie schon bei Hinkley Point behauptet die Kommission, dass unter dem EURATOM-Vertrag der Atomkraft-Ausbau ein gemeinsames Ziel sei – prüft wettbewerbsrechtlich aber unter dem Lissabon-Vertrag der EU, in dem Atomkraft kein gemeinsames Ziel ist.

- Freundschaftspflege / Bruch des Wettbewerbsrechts: Die freihändige Vergabe des 12,5 Milliarden Euro-Projektes ohne Ausschreibung an den staatlich russischen AKW-Bauer Rosatom ist nicht konform mit dem EU-Wettbewerbsrecht.

- Atom-Fass ohne Boden: Der von Ungarn angenommene zu erzielende Preis für den Atomstrom von mehr als 55 Euro pro Megawattstunde ist viel zu hoch (derzeit unter 30 Euro), was dazu führen wird, dass die ungarischen SteuerzahlerInnen über Jahrzehnte das AKW bezuschussen müssten – Verlustgeschäft Atomkraft. Die internationalen Strompreise fallen aufgrund der immer billiger werdenden Erneuerbaren stetig.


‘Atomkraft ist die gescheiterte Technologie des vergangenen Jahrhunderts, die weder marktwirtschaftlich ist, noch jemals sicher sein kann und auch nach Jahrzehnten keine Lösung für den ewig strahlenden Atommüll gefunden hat’, sagt Uhrig. ‘Die rechtskonforme Vergabe eines Atom-Projektes auf dem freien Markt würde die Finanzierung und damit den Bau eines neuen Atomkraftwerks wirtschaftlich unmöglich machen – daher soll hier getrickst werden, nur klagen hilft.’ GLOBAL 2000 fordert die österreichische Bundesregierung auf, die angekündigten Klagsschritte rasch einzureichen, um potenzielle Nachahmer-Staaten dieses ‘Präzedenzfalls’ genauso abzuschrecken wie dies bei der Klage gegen Hinkley Point geschehen ist.



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Weitere Infos: Global2000

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /