© Hans Braxmeier / pixabay.com
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Klima- und Energiefonds: 5,95 Mio. Euro für Energiewende

Neue Förderaktion für Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft

Wien - Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben große Dachflächen und einen hohen Stromverbrauch – ideale Voraussetzungen für den Einsatz von Photovoltaik (PV). Der Klima- und Energiefonds startete gestern in Kooperation mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) eine neue Förderaktion: Unterstützt werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft von 5 kWpeak bis inklusive 50 kWpeak. Dafür steht ein Gesamtbudget von 5,95 Millionen Euro zur Verfügung.

Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kWpeak bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kWpeak, jedoch maximal 40 Prozent der förderungswürdigen Kosten. Sofern Flächen nicht landwirtschaftlich genutzt werden, ist auch die Errichtung auf Freiflächen möglich.

Umweltminister Andrä Rupprechter: ‘Die heute gestartete Förderaktion ist eine weitere wichtige Weichenstellung für die Energiewende in der Land- und Forstwirtschaft. Solche gezielten Investitionen in den Ausbau der Erneuerbaren Energien sind für Österreich unverzichtbar, um die in Paris vereinbarten Klimaschutz-Ziele zu erreichen.’

Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds: ‘Um massive Schäden durch die Klimaveränderung zu vermeiden, ist der Ausstieg aus fossilen Energieträgern alternativlos. Und die Zeit drängt. Umso wichtiger ist es, dass wir finanzielle Anreize für ein nachhaltiges und zukunftstaugliches Energiesystem setzen.’

Drei einfache Schritte zur Förderung

Die Einreichung ist ausschließlich online auf der Seite www.pv-lw.klimafonds.gv.at möglich. Dort sind auch alle relevanten Informationen zur Förderaktion abrufbar. Interessenten sollten vor Beginn der Einreichung eine technische Beschreibung oder ein aussagekräftiges Angebot sowie die Zählpunktnummer vorbereiten. (1) In einem ersten Schritt müssen diese Unterlagen hochgeladen und der Förderantrag elektronisch gestellt werden. (2) Nach Vorliegen des vollständigen Antrages werden die Inhalte in einem zweiten Schritt von den MitarbeiterInnen der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) geprüft und nach positiver Beurteilung vom Präsidium des Klima- und Energiefonds bei ausreichenden Budgetmitteln genehmigt. (3) Nach Projektdurchführung und Bezahlung der Leistungen können zuletzt die Abrechnungsunterlagen erstellt und an die KPC übermittelt werden. Nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen werden diese von den MitarbeiterInnen der KPC geprüft und die Förderung zur Auszahlung gebracht.

Einreichung & Information: www.pv-lw.klimafonds.gv.at

Aktionszeitraum: 4.4.-15.11.2017

Auskunft: Serviceteam PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft
Tel: 01/316 31-713
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /