© Grüne Vorarlberg/ Landesrat Johannes Rauch - Umwelt | Abfallwirtschaft | ÖPNV | Mobilitätsmanagement
© Grüne Vorarlberg/ Landesrat Johannes Rauch - Umwelt | Abfallwirtschaft | ÖPNV | Mobilitätsmanagement

Gute Raumplanung geht nur mit aktiver Bodenpolitik

Vorarlberger Landesrat Rauch fordert Schaffung eines landesweiten Bodenfonds

‘Aufgrund der sich dramatisch drehenden Preisspirale bei Grund und Boden wird es immer schwieriger, öffentliche Interessen, die ebendiesen Grund und Boden brauchen, durchzusetzen. Das betrifft beispielsweise den gemeinnützigen Wohnbau aber auch öffentliche Einrichtungen und Infrastruktur. Zudem wird der Druck auf - vermeintlich! - billige Grünflächen auszuweichen und diese umzuwidmen weiter zunehmen,’ so LR Johannes Rauch, Landessprecher der Vorarlberger Grünen.

Landesweiter Bodenfonds: Gemeinden müssen Freiflächen kaufen dürfen

Abhilfe könnte ein Vorarlberger Bodenfonds schaffen, den Land und Gemeinden gemeinsam schaffen. Dieser Fonds soll aktiv Grundstücke ankaufen, um in Zukunft überhaupt noch Handlungsspielräume für die öffentliche Hand zu sichern. Diese Idee wurde im übrigen schon vor mehr als zwanzig Jahren von der Landesregierung geprüft, nach massiven Interventionen von privaten Investoren aber wieder fallen gelassen.

Ein weiterer Schritt, um aus der ‘Boden- und Preisfalle’ herauszukommen wäre, wenn Gemeinden Freiflächen ankaufen und für eigene Zwecke widmen oder als Tauschflächen verwenden dürften. Das ist nach dem geltenden Grundverkehrsgesetz nicht möglich.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Notwendig ist daher eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen: Raumplanungsgesetz, Grundverkehrsgesetz und wohl auch das Baugesetz (Stichwort: höher bauen, dichter bauen!) müssen entsprechend novelliert werden.

Als Vorlage für die Novellierung des Raumplanungsgesetzes könnte die Gesetzesnovelle aus Salzburg verwendet werden, aber auch ein Blick über die Bundesgrenzen in die Schweiz (Stichwort Agglomerationsprogramm Rheintal nach einem bundesweiten Bevölkerungsentscheid) oder nach Bayern (Artikel 158 der Bayerischen Landesverfassung) lohnt sich.

‘Das Raumplanungsgesetz aus den 70er Jahren weist Schwächen auf, die sich darin manifestieren, dass wir uns heute mit ausgedünnten Ortskernen bei gleichzeitiger Ausweitung von Siedlungsgrenzen und damit einhergehenden Verlust von naturnahen Erholungs- und Landwirtschaftsflächen konfrontiert sehen,’ sagt Rauch.

Damit der Lebensraum für künftige Generationen bewahrt werden könne, brauche es ein Umdenken. Dafür gebe es inzwischen auch ein großes Bewusstsein – mehr als noch vor 40 Jahren. Die Lebensqualität hänge davon ab, dass die Freiflächen, egal ob Grünzone, nicht bebaute Landwirtschaftsflächen oder zu viel gewidmete ‘Bauerwartungsflächen’ erhalten bleiben.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /