Erdgaspipeline zum Thema Gasversorgung

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Ziel der Änderungen ist es, das System des Gasnetzzugangs auf Grundlage der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zu optimieren und auf die geänderten energiewirtschaftlichen Herausforderungen auf europäischer und nationaler Ebene zu reagieren. Zudem beinhalten zwischenzeitlich in Kraft getretene EU-Rechtsverordnungen Vorgaben, die inhaltlich gleiche und daher im nationalen Recht entbehrliche oder zur GasNZV widersprüchliche Regelungen enthalten.

Nach Konsultation der Eckpunkte wurde am 20. April 2017 die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 27. April 2017 übermittelt werden. Die Stellungnahmen sind bei Einverständnis des Absenders hier veröffentlicht. Das Bundesland Bayern hat ebenfalls eine Stellungnahme eingereicht, diese wurde jedoch nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 24. Mai 2017 den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung beschlossen. Der Bundesrat hat dem Entwurf am 7. Juli 2017 mit einer Maßgabe zugestimmt. Am 18. August 2017 ist die Änderungsverordnung in Kraft getreten.