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Nachhaltige Steuerpolitik in Österreich - Die Antworten der GRÜNEN

oekonews hat gemeinsam mit dem Umweltdachverband Fragen an die Politik gestellt- Was meinen dazu die GRÜNEN?

Die Klima-, Energie- und Ressourcenfrage avanciert zu einer der Kernfragen der Zukunft. Selbst die derzeitige Teuerungswelle bei Nahrungsmittel ist ein Beispiel für diese an Brisanz gewinnenden Fragen. Dennoch ist Österreich ein Niedrigsteuerland im Resso

Wir stimmen mit ihnen völlig überein, dass Energie und Umwelt in Österreich zu niedrig besteuert werden, deshalb vertreten die Grünen seit ihrem Einzug ins Parlament das Modell der ökologisch-sozialen Steuerreform, das derzeit in seiner Version von 2008 vorliegt. Die aufkommensneutrale ökosoziale Steuerreform der Grünen ist eine Antwort auf zwei der drängendsten politischen Fragen unserer Tage: Den Klimawandel, verursacht durch den menschengemachten Treibhauseffekt, und die nach wie vor hohe Arbeitslosigkeit. Das Steuersystem wird so umgebaut, dass Arbeit weniger und Energie bzw. der Ressourcenverbrauch stärker besteuert werden. Die ökosoziale Steuerreform ist ein Steuertausch zwischen Energie und Arbeit. Fossile Energie aus Kohle, Öl und Gas sowie andere umwelt- und klimabelastende Stoffe (CO2-Emissionen) bzw. Tätigkeiten (Straßenverkehr) werden durch Ökosteuern verteuert. Arbeit wird im Gegenzug durch eine Senkung der Besteuerung billiger, wodurch ein Anreiz zur Schaffung von Arbeitsplätzen entstehen.

Die Steuern und Abgaben auf Arbeit zählen in Österreich zu den höchsten in Europa. Für Unternehmen ist die Aufnahme neuer Mitarbeiter mit hohen Kosten verbunden. Wie stehen Sie zu dieser Frage und welche Maßnahmen können Sie sich in diesem Bereich vorstel

Auch bei dieser Frage können wir Ihnen nur beipflichten. Die grüne Antwort auf die im Vergleich relativ hohe Belastung des Faktors Arbeit in Österreich, auf die auch von der OECD und renommierten Wirtschaftsforschern immer wieder hingewiesen wurde, besteht in einer Steuerstrukturreform, die zu einer Entlastung des Faktors Arbeit führen sollen. Dabei sollen insbesondere die unteren und mittleren Einkommen entlastet werden und auch die Lohnnebenkosten für UnternehmerInnen gesenkt werden. Durch eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge und eine Erhöhung der Negativsteuern sollen Einkommen unter der Steuerschwelle um 700 Euro jährlich entlastet werden. Die mittleren Einkommen sollen ebenfalls durch eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge und eine Reduktion des Eingangssteuersatzes von 38% auf 33% sowie eine Anhebung der Einkommensschwelle ab der der Spitzensteuersatz gilt von 51.000 Euro auf mindestens 71.000 Euro entlastet werden. Für die Unternehmen soll neben der Reduktion der Einkommenssteuer unter anderem eine Anhebung des Freibetrages für lohnabhängige Abgaben erfolgen, um die Anstellung der MitarbeiterInnen zu erleichtern.

Der Grundsatz der Kostenwahrheit ist entscheidend für nachhaltiges Wirtschaften. Insbesondere von Europäischer Ebene gibt es hier gut Ansätze z.B. im Verkehrsbereich (Wegekostenrichtlinie) oder auch im Wasserbereich (Wasserzins in der Wasserrahmenrichtlin

Wir treten im Rahmen unserer Konzepts der Energiewende für die Schaffung von Kostenwahrheit im Straßenverkehr ein. Bei der Umsetzung setzen wir uns unter anderem im Bereich LKW-Verkehr für die Anhebung und flächendeckende Ausweitung der LKW-Maut mit Einnahmenverwendung für den öffentlichen Verkehr. Im Flugverkehr soll dem künstlich angefeuerten Wachstums des Flugverkehrs durch mehr Kostenwahrheit u.a. durch eine EU-weite Einführung einer Kerosinsteuer, Ende der Mehrwertsteuerfreiheit von Flugtickets sowie der Grundsteuerbefreiung des Flughafens, Flugticketabgabe begegnet werden. Zur Kostenwahrheit im Wasserbereich vertreten wir folgende Position : Art 9 WRRL hat sicher den richtigen Weg eingeschlagen: Die Bepreisung von Umweltgütern um einen sparsamen Verbrauch sicherzustellen. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass etwa die Trinkwasserversorgung zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zählt und flächendeckend zur Verfügung stehen soll und erschwinglich bleiben soll. Auch ist zu bedenken, dass nicht unbedeutende Trinkwasserressourcen in privatem Besitz sind und Entschädigungen für die Kommunen leistbar sein müssen. Es kann also nur heißen: Das Kostenbewusstein und die Wertschätzung heben, aber nicht den Markt voll Einzug halten lassen. Bei den Wassergebühren werden die Sondertarife (Mengenrabatte) für industrielle Nutzungen zu überdenken sein. Interessante Perspektiven eröffnet ein weiter Begriff von Wasserdienstleistung: Eben nicht nur die Entnahme und Bereitstellung von Wasser sondern etwa auch die Nutzung der Wasserwelle zur Energieerzeugung zählen prinzipiell dazu. Klar sein muss aber auch, dass ein neues Gebührenrecht nicht das Ordnungsrecht also das Wasserrechtsgesetz ersetzen kann. Wie viel Wasser entnommen und wie es genutzt werden darf, dies muss behördlich nach ökologischen Gesichtspunkten unter Einbindung der BürgerInnen geprüft werden.

Zivilgesellschaftliche Organisationen leisten einen großen Beitrag für die Gesellschaft. Die derzeitige Teuerungswelle, wirkt sich negativ auf die Spendenfreudigkeit der Bevölkerung aus und schmälert daher die finanzielle Basis der Organisationen. Der Han

Die Grünen waren im Parlament die ersten, die zur umfassenden steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden aufgerufen haben. Dabei sollen sowohl soziale und karitative Zwecke als auch Menschen mit Behinderung, Gesundheit, Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Menschenrechte, Umwelt- und Tierschutz berücksichtigt werden. Der im Parlament eingebrachte entsprechende Antrag hat natürlich noch volle Gültigkeit für die Grünen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /