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Rentenmodell Europlan – weitere Erfolge für Geschädigte gegenüber der finanzierenden Bank

München, den 21.09.2008. Der Europlan ist eines der Rentenmodelle, die heute in vielen Fällen für die Anleger große Probleme mit sich bringen. Die Renditen aus den Policen der britischen Clerical Medical bleiben meist meilenweit hinter den Erwartungen zurück und auch in den angesparten Investmentdepots entstand regelmäßig kein Gewinn, sondern ein schmerzlicher Verlust. Im Ergebnis droht das, was als sichere Ergänzung der Altersvorsorge gedacht war, nun die wirtschaftliche Existenz vieler Zeichner zu gefährden. Viele Betroffene können ihre Situation aber verbessern.


Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen beschäftigen sich schon seit mehreren Jahren mit dem Europlan und Clerical Medical. Gegenwärtig werden von ihnen rund 60 Betroffene des Europlans betreut – insgesamt beläuft sich die Zahl der Mandanten aus dem Bereich der finanzierten Rentenmodelle momentan auf mehr als 350.

Gerade beim Europlan ist es nun schon in vielen Fällen gelungen, eine erste spürbare Verbesserung für die Geschädigten zu erreichen. Grundsätzlich werden hier Rechte und Ansprüche gegenüber Clerical Medical, Röbke & Partner Finanzmakler GmbH sowie den finanzierenden gesehen. Wohingegen wegen der Schadensersatzansprüche gegen Clerical Medical und Röbke & Partner Klagen erhoben werden mussten, deren Ergebnisse noch ausstehen, konnten für etliche Mandanten auch ohne gerichtliche Auseinandersetzungen schon Erfolge gegenüber der BayernLB, also der Bayersichen Landesbank erzielt werden.

So hat die BayernLB für einen Teil der von ihr im Rahmen des Europlans erstellten Kreditverträge eingeräumt, dass ein Verstoß gegen Verbraucherkreditvorschriften vorliegt. Demnach schulden die Kunden nur den gesetzlichen Zinssatz von 4 % - und das rückwirkend. Die BayernLB hat den Betroffenen daher bereits Gutschriften von regelmäßig mehreren tausend Euro zuerkannt, da ja in der Vergangenheit meist deutlich mehr als 4 % Zinsen an die Bank gezahlt werden mussten.

Bei einem anderen Teil der Verträge zur Finanzierung des Europlans besteht nach der Überzeugung der Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen der gleiche Anspruch. Die BayernLB hat das aber bisher bestritten. In einem Gerichtsverfahren mit der Bank, das auch diese Frage zum Gegenstand hat, deutete der Richter jedoch zuletzt klar an, dass auch nach seiner Ansicht der Vertrag der BayernLB einen entsprechenden Fehler aufweise.

Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen gehen daher davon aus, dass die BayernLB fast allen Europlan-Geschädigten eine Zinserstattung und Zinsreduzierung zugestehen muss, sofern das nur nachhaltig geltend gemacht wird. Denn von selbst bewegt sich die Bank bisher auch in den eindeutigen Fällen nicht. Allen Betroffenen kann daher nur dringend empfohlen werden, ihren Fall anwaltlich überprüfen zu lassen. Weitere Informationen finden sich auch unter www.rentenmodell-hilfe.de . Ansprechpartner bei den Rechtsanwälten Wilhelm Lachmair & Kollegen sind Rechtsanwalt Tobias Pielsticker und Rechtsanwalt Urban Schädler.
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