Europäisches Parlament verabschiedet EU-Klimapaket

Nach einem nur elf Monate dauernden Gesetzgebungsverfahren hat das Europäische Parlament heute mit großer Mehrheit das EU-Klimapaket verabschiedet.

Das Paket soll sicherstellen, dass die EU ihre Klimaziele bis 2020 erreicht und den Ausstoß von Treibhausgasen um 20 Prozent zu reduzieren (um 30 Prozent im Falle eines internationalen Übereinkommens), den Anteil erneuerbarer Energiequellen auf 20 Prozent zu steigern und die Energieeffizienz um 20 Prozent zu erhöhen.

Kurz vor der Abstimmung hatten die Abgeordneten mit der französischen Ratspräsidentschaft in Verhandlungen Kompromisse über die sechs unter das Mitentscheidungsverfahren fallenden Vorschläge des Klimapakets erzielt.

DIE DETAILS:

Richtlinie über erneuerbare Energien

Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung sowie beim Heizen und Kühlen von Gebäuden und im Verkehrssektor in der EU auf insgesamt mindestens 20 % im Jahr 2020 zu erhöhen. Deutschland muss bis 2020 seinen Anteil an erneuerbaren Energien auf 18 % steigern, Österreich auf 34 %. Bis 2020 müssen mindestens 10 % aller Kraftstoffe im EU-Verkehrssektor aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Dieser Anteil schließt sowohl Biokraftstoffe der ersten und zweiten Generation als auch Wasserstoff und Strom, der aus erneuerbaren Quellen gewonnen wird, ein. Die Richtlinie legt auch verschiedene Nachhaltigkeitskriterien verbindlich fest, um so eine umweltfreundliche Produktion von Biokraftstoffen in der EU und in Drittländern zu gewährleisten. Nationale Ziele können gemeinsam durch Kooperationsmechanismen erfüllt werden.

Richtlinie über die Dritte Phase des Emissionshandelssystems

Die Idee des Emissionshandelssystems (ETS) ist es, Umweltkosten, die durch Emissionen entstehen, zu "bepreisen". So werden Umweltinvestitionen, die zu CO2-Einsparungen führen, auch wirtschaftlich attraktiver. Stößt ein Unternehmen mehr CO2 aus als es Zertifikate besitzt, muss es entweder in neue Techniken investieren, um weniger zu emittieren, oder aber Zertifikate von Unternehmen kaufen, die ihre Zertifikate nicht benötigen. Mit der dritten Phase des ETS ab 2013 sollen Treibhausgasemissionen derjenigen Industriesektoren, die vom ETS abgedeckt sind, bis 2020 um 21 % (verglichen mit 2005) gesenkt werden. Die Anzahl der Emissionszertifikate wird jährlich sinken, so dass auch die Gesamtemissionen jedes Jahr zurückgehen. Die Zertifikate sollen ab 2013 versteigert werden. Allerdings sind zahlreiche Ausnahmen vorgesehen, etwa für das produzierende Gewerbe oder für Sektoren, in denen ein "erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen" in Länder mit weniger strikten Klimaschutzbestimmungen besteht. Für Osteuropa ist ein Solidaritätsmechanismus vorgesehen.

Entscheidung über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten ihre Emissionen in nicht vom ETS erfassten Sektoren zu reduzieren

Heizungen und Klimaanlagen, Verkehr, kleine Industrieanlagen, die Dienstleistungsbranche sowie die Landwirtschaft sind zusammen für etwa 60 % der europäischen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Daher sollen die EU-Staaten über das Emissionshandelssystem hinaus entsprechend ihres Bruttoinlandsprodukts den Ausstoß an Treibhausgasen prozentual verringern. Ziel ist es, von 2013 bis 2020 die Emissionen im Durchschnitt um 10 % zu reduzieren. Auf diese Weise soll das Gesamtziel der EU erreicht werden, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Treibhausgasen der EU um 20 Prozent zu reduzieren. Für jedes EU-Mitgliedsland sind in der Entscheidung Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen sowie Regeln dafür, wie die Beiträge zu leisten und zu bewerten sind, festgelegt: Deutschland muss um 14 % reduzieren, Österreich um 16 %. Die Entscheidung zu den Anstrengungen der Mitgliedstaaten ist weltweit einzigartig.

Richtlinie zur Abtrennung und geologischen Speicherung von CO2

Mittels der so genannten CO2-Sequestrierung können Kraftwerke und Industrieanlagen zukünftig Kohlenstoffdioxid (CO2) auffangen und permanent unterirdisch lagern statt es in die Atmosphäre abzugeben. Mit der Richtlinie wird ein Rechtsrahmen für die umweltverträgliche geologische Speicherung von Kohlendioxid als Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels geschaffen. Zweck ist die dauerhafte Rückhaltung von CO2 in einer Weise, die negative Auswirkungen und Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermeidet oder, wo dies nicht möglich ist, nach Möglichkeit neutralisiert. Über den Emissionshandel sollen 12 Demonstrationsprojekte finanziert werden.

Richtlinie zur Qualität von Kraftstoffen

Die Richtlinie zielt darauf ab, die während Herstellung, Transport und Nutzung von Kraftstoffen verursachten Treibhausgasemissionen bis 2020 um bis zu 10 % zu senken. Anbieter müssen Treibhausgasemissionen von 2010 bis 2020 verbindlich um 6 % senken, ferner eine zusätzliche Reduzierung um 2 % anvisieren, die durch einen stärkeren Einsatz von Strom für Fahrzeuge wie PKW, Binnenschiffe und Bagger oder durch neue Technologien zur Einsparung von Treibhausgasen - wie der geologischen Speicherung von Kohlendioxid - erreicht werden kann; darüber hinaus müssen Anbieter eine weitere Reduzierung von 2 % über Gutschriften anstreben, die für Projekte zur Reduzierung von Emissionen in Entwicklungsländern im Rahmen des "Clean Development Mechanism" der Vereinten Nationen erworben werden können.

Verordnung über CO2-Emissionen von Neuwagen

2015 dürfen Neuwagen in der EU durchschnittlich nur noch 130g CO2/km ausstoßen. Derzeit liegt der durchschnittliche CO2-Ausstoß neuer PKW in der EU bei knapp 160 Gramm pro Kilometer. 130g/km müssen durch Verbesserungen in der Motorentechnologie erreicht werden, wobei eine Einsparung von sieben Gramm durch sogenannte "Ökoinnovationen", etwa Solardächer, angerechnet werden kann. Weitere Maßnahmen, in denen festgelegt wird, wie die weiteren 10g/km zu erreichen sind (etwa durch bessere Reifen oder die Nutzung von Biokraftstoffen), werden die Verordnung ergänzen. Die Autoindustrie muss den Durchschnitts-Grenzwert von 130 Gramm CO2 pro Kilometer für Neuwagen 2015 voll erreichen. 2012 müssen 65 Prozent der Neuwagen eines Herstellers das Ziel erreichen. 2013 sollen es 75 Prozent sein und 2014 dann 80 Prozent. Bei Überschreiten der Grenzwerte werden Geldbußen fällig. Den Abgeordneten gelang es, ein Langzeitziel durchzusetzen: 2020 dürfen Autos höchstens 95g CO2/km ausstoßen. 2013 wird dieses Ziel nochmals überprüft.

Quelle: Europäisches Parlament


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /