Umweltdachverband: Schwere Vorwürfe gegen LH Platter: UVP-Verfahrensverzögerungen bei Wasserkraft sind unwahr!

Durchschnittliche Dauer von UVP-Verfahren: weniger als 15 Monate / Klares NEIN zur Wiedereinführung des bevorzugten Wasserkraftwerkbaus

"Die Jammerei von LH Platter ist ebenso unverständlich wie grundlos, weil sie nicht den Tatsachen entspricht. Das Spiel ist einleuchtend, es wird damit versucht, im Vorfeld der UVP-Gesetzesnovelle Umwelt- und Naturschutz, Bürger- und Anrainerrechte zu diskreditieren und das wider besseres Wissen. Mit einem Blick in die UVP-Datenbank des Umweltbundesamtes kann sich jeder einen exakten Überblick über die Dauer der UVP-Verfahren machen", sagt Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes.

Wasserkraftwerke zählen zu den schnellsten UVP-Verfahren

"Die UVP-Verfahrensdauer bei Wasserkraftwerken beträgt zwischen 9 und 20 Monaten - somit durchschnittlich 15 Monate. Die TIWAG hat kein Projekt eingereicht. Das gilt auch für das TIWAG-Projekt Speicherkraftwerkserweiterung Kühtai in Tirol: Die seitens der TIWAG angekündigte UVP-Einreichung verzögert sich auf Ende 2009. Fakt ist weiters, dass die Qualität der Umweltverträglichkeitserklärungen (UVE) sowie die UVP-Einreichungen der E-Wirtschaft oft schwere Mängel aufweisen, sodass Nachreichungen notwendig werden - das sind die wahren Gründe, warum sich Verfahren verzögern", erklärt Heilingbrunner. "Herr Landeshauptmann, beantworten sie den Tirolerinnen und Tirolern endlich die Frage, warum der UVP-Genehmigungsantrag seitens der TIWAG für das geplante Speicherkraftwerk Sellrain-Silz immer wieder hinausgeschoben wird? Und bitte hören Sie endlich auf, den NGOs oder dem geltenden UVP-Gesetz die Schuld an der Verfahrensverzögerung unterzujubeln", so Heilingbrunner an die Adresse von LH Platter.

Klares NEIN zu undemokratischem Rechtsinstrumentarium

Das Regime des brutalen Rechtsinstruments eines bevorzugten Wasserbaus wurde im Zuge der Auseinandersetzungen um Hainburg Mitte der 1980er Jahre aus dem österreichischen Wasserrechtsgesetz zu Recht entfernt. "Die Umwelt- und Naturschutzorganisationen werden die Wiedereinführung dieses oder eines ähnlichen undemokratischen Durchsetzungsinstrumentariums - wie es die Tiroler Landesregierung etwa in der Bevorzugung von qualifizierten Wasserkraftwerksbauten wieder einführen will - massivst bekämpfen. Solche Rechtsdurchsetzungsinstrumentarien gehören dem tiefsten Mittelalter an", erklärt Heilingbrunner.

Beschluss des Tiroler Landtages kann EU-Richtlinien nicht aushebeln

Gott sei Dank ist Österreich bei der EU - somit können Bürger- und Anrainerrechte, die Natura 2000-Richtlinien, die Richtlinie für Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Wasserrahmenrichtlinie durch Beschlüsse des Tiroler Landtages nicht ausgehebelt werden. "Rechtens ist auch, dass ein Genehmigungsverfahren erst beginnen kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen, Planungen und Studien vorliegen. Diesen Rechtsgrundsatz in einer zivilisierten Rechtsordnung wird auch der Tiroler Landeshauptmann nicht ausheben können", sagt Heilingbrunner.



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Weitere Infos: Umweltdachverband

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /