Überprüfungspflicht für alte Heizungsanlagen

Effizienzsteigerungen sind möglich

Nun wird die EU Richtlinie 2002/91/EG auch von den österreichischen Bundesländern umgesetzt. Damit muß der Heizungsbesitzer seine Anlage einer einmaligen Gesamtbeurteilung unterziehen lassen, wenn diese älter als 15 Jahre und größer als 20 kW ist. Ziel dieser Inspektion ist es, festzustellen, ob die Heizung noch zum Haus und den Bewohnern paßt. Dabei wird vom Fachmann - also Servicetechniker, Rauchfangkehrer oder Installateur - festgestellt, ob die Dimensionierung und die Effizienz der Heizung noch gegeben ist. Die optimale Dimension ("Größe") kann z.B. durch bauliche Maßnahmen, thermische Sanierung oder durch simple Überalterung nicht mehr gegeben sein.

Untersuchungen der Österreichischen Energieagentur zeigen, dass Heizungsinstallationen - insbesondere jene die bereits in die Jahre gekommen sind - eine Reihe von Schwachstellen aufweisen (z. B.überdimensionierte Kesselleistungen, fehlende Rohrleitungsdämmungen, Art und Größe der Umwälzpumpe, etc.) und damit ineffizient arbeiten.

Die Österreichische Energieagentur geht von einer Effizienzsteigerung von 5-10% bei qualitativ hochwertig installierten Heizungsanlagen aus - das entspricht 2% der Endenergie oder 250.000 to CO2!

Als Ergebnis der Beurteilung erhält der Heizungsbesitzer vom Fachmann klare Empfehlungen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Anlage er setzen sollte. Die Nichtbefolgung dieser Vorschläge ist mit keinen Sanktionen verbunden - der Nutzer muß jedoch unnötig hohe Kosten für den Energieeinsatz in Kauf nehmen.

Das Formular steht gratis zum Herunterladen für alle gewerblichen und privaten Verwender auf www.heizungS.org zur Verfügung.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /