Projekt Ilisu/Türkei: Exportgarantien enden

Trotz Verbesserungen konnten Auflagen nicht fristgerecht erfüllt werden

Die Exportgarantien von Deutschland,Österreich und der Schweiz für das Ilisu-Projekt sind beendet. Die an diese Absicherungen geknüpften Auflagen im Bereich der Umwelt, Kulturgüter und Umsiedlung konnten trotz teilweise erheblicher Verbesserungen innerhalb der vertraglich festgelegten Frist nicht erfüllt werden.

Der Türkei und dem Lieferkonsortium wurde heute, am 7. Juli 2009, mitgeteilt, dass die seit Dezember 2008 bestehende Suspendierung der Bauverträge nicht innerhalb der vorgesehenen Frist aufgehoben werden konnte. Die vertraglich vereinbarten Auflagen im Bereich der Umwelt, Kulturgüter und Umsiedlung sind nicht genügend erfüllt. Daher sind die Grundlagen für eine Fortführung des Projekts mit staatlicher Absicherung aus den drei Ländern nicht mehr gegeben. Als Folge davon enden die Exportgarantien.

Frist zur Umsetzung der Standards ist am 6. Juli 2009 abgelaufen

Die Exportkreditagenturen haben seit Beginn des Verfahrens strenge Anforderungen an die Übernahme der Exportgarantien gestellt. Wichtigstes Ziel war, die der Auswirkungen des Kraftwerksprojektes auf die in der Region lebenden Menschen sowie auf Umwelt und Kulturgüter zu minimieren und die dafür geltenden Standards der Weltbank zu erfüllen. Um diesem Anliegen vor dem Hintergrund der wiederholten Verzögerungen bei der Umsetzung der Maßnahmen Nachdruck zu verleihen, haben die Exportkreditagenturen im Dezember letzten Jahres die Konsortien angewiesen, die Bau- und Lieferverträge zu suspendieren und die vertraglich vorgesehene letzte Frist von 180 Tagen zur Umsetzung dieser Standards eingeleitet. Diese Frist ist am 6. Juli 2009 abgelaufen.

Überprüfung der Auflagen durch unabhängige Experten

Unabhängige Experten haben seit Übernahme der Exportgarantien die Umsetzung der Vereinbarungen überwacht und die türkischen Bauherren bei der Projektrealisierung unterstützt. Trotz deutlicher Fortschritte haben mehrmalige Besuche im Projektgebiet und der Austausch mit der vom Bauherren eingesetzten Projektleitung immer wieder Defizite in der Umsetzung der während der bisherigen Projektphasen zu erfüllenden Auflagen aufgezeigt.

Internationale Standards als Bedingung für staatliche Absicherung

Die Einhaltung internationaler Standards ist ein wesentliches Element für die Übernahme von Exportgarantien. Sie sind in den OECD-Umweltleitlinien ("Common Approaches") festgehalten und waren von Anfang an eine wichtige Bedingung für die Umsetzung des Projekts. Deshalb wurden vor Übernahme der Exportgarantien zwischen Projektbetreibern und Exportkreditagenturen umfangreiche Vereinbarungen getroffen, die zahlreiche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Vorhaben beinhalteten. Dies wurde in rund 150 Auflagen ("Terms of Reference") festgehalten, die sowohl die Weltbankstandards als auch die Empfehlungen der Weltstaudammkommission berücksichtigten.

Kurzporträt OeKB

Die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) istÖsterreichs zentraler Finanz- und Informationsdienstleister für die Exportwirtschaft und den Kapitalmarkt. Ihre speziellen Services stärken den Standort Österreich und unterstützen die Wirtschaft im globalen Wettbewerb. Die vielfältigen Dienstleistungen stehen Unternehmen und Finanzinstitutionen sowie Einrichtungen der RepublikÖsterreich zur Verfügung. Das 1946 gegründete Spezialinstitut steht im Eigentum österreichischer Banken.

Die von der OeKB in ihrer Rolle als Exportkreditagentur des Landes betreuten Exporthaftungen des Bundes minimieren politische und wirtschaftliche Risiken von Exportgeschäften. Wer im Ausland investiert, schützt sich damit vor politischen Schadensfällen.

Zum Projekt Ilisu

Mit dem Ilisu-Projekt will die türkische Regierung die Energieversorgung der Bevölkerung sicherstellen und zugleich die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern. Der Plan sieht den Bau eines 135 m hohen, 1 820 m langen Staudamms und eines Wasserkraftwerks am Tigris rund 65 km flussaufwärts der syrisch-türkischen Grenze vor. Mit Klima schonender Wasserkraft sollen sechs Turbinen und Generatoren (Ge-samtkapazität 1.200 MW) jährlich über 3.800 GWh Strom erzeugen.

Anfang Oktober 2008 haben die Exportkreditagenturen eine Umweltstörungsanzeige ausgelöst, da die Erfüllung von Auflagen im Hinblick auf Weltbankstandards nicht genügte. Nach Ablauf dieser Umweltstö-rungsanzeige wurde als zweiter Schritt im Dezember 2008 eine Suspendierung der Lieferverträge während 180 Tagen angeordnet. Die Frist dieser 180 Tage ist am 6. Juli 2009 abgelaufen.

Mehr Informationen auch unter www.ilisu-wasserkraftwerk.com

Quelle: Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB)


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /