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Wer braucht einen Energieausweis?

Robert Balthasar

Robert Balthasar

Jeder Käufer oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses hat ab Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung am 01.10.2008 das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bereits bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf die Vorlage eines Energieausweises. Der Energieausweis ist nur dann vorzulegen, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft beziehungsweise neu vermietet wird, sagt Robert Balthasar, von Robert Balthasar Relocation und Immobilien aus Köln (www.balthasar-immobilien.de).

Robert Balthasar Relocation und Immobilien
Worringer Straße 19
50668 Köln
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