© Gerhard Loidl (Land OÖ)
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UVP Mochovce: EU-Recht derzeit nicht gewährleistet!

Derzeitiges UVP Verfahren ist Verletzung der Bürgerrechte

Heftige Kritik gibt es zum UVP Verfahren zu Mochovce: Dieses Verfahren sei EU gesetzeswidrig, und das Festhalten am slowakischen UVP Gesetz ist nicht akzeptabel. Die Argumentation des Umweltministeriums geht dabei leider am Problem vorbei. Der Bevölkerung werden wissentlich Rechte verwehrt, die sie nach EU Recht hat. Das Anti Atom Komitee fordert daher den Umweltminister auf, hier zu handeln und nicht der Bevölkerung nicht länger vorzugaukeln, diese UVP hätte irgendeine Bedeutung.

Wenn das Umweltministerium in einer Aussendung meint, das UVP Verfahren zu Mochovce entspräche internationalen Regeln, dann geht dies völlig am eigentlichen Problem vorbei. Die Kritik des Anti Atom Komitees und der oö. NGOs richtet sich nicht gegen das UVP Verfahren an sich, sondern gegen die EU Gesetzeswidrigkeit des slowakischen UVP Gesetzes, auf dessen Basis dieses UVP Verfahren möglichst ohne viel Aufhebens durchgepeitscht werden soll.

"Solange slowakische UVP Gesetz EU Recht widerspricht ist es völlig irrelevant, ob das UVP Verfahren internationalen Regeln entspricht oder nicht. Wenn der Umweltminister dies nicht zur Kenntnis nehmen und weiter an diesem UVP Verfahren festhalten will, dann muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er der Bevölkerung wissentlich sein Recht verwehrt, den abschließenden UVP Bescheid vor einem unabhängigen Gericht anfechten zu können," kritisiert DI Manfred Doppler vom Anti Atom Komitee die derzeit irreführende Vorgangsweise des Umweltministeriums.

"Fest steht jedenfalls, dass das slowakische UVP Gesetz dem Artikel 10a der UVP - Richtlinie der EU widerspricht und durch die Novelle des slowakischen UVP Gesetzes vom 1.9.2009 diese EU Widrigkeit nicht behoben wurde. Daran wird sich das Umweltministerium nicht vorbeischwindeln können", so Manfred Doppler weiter.

"Wir fordern Umweltminister Berlakovich auf, seine Pflichten wahrzunehmen und dafür zu sorgen, dass dieses UVP Verfahren auf einer rechtskonformen Basis durchgeführt wird. Wir werden sicher nicht lockerlassen, die Wahrung der Rechte der Bevölkerung sicher zu stellen", so Manfred Doppler.
Rückfragehinweis: Manfred Doppler, Tel.: 0664 45 05 015

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OTS0118 2009-10-08/11:31



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /