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Pressemitteilung

Landesfischereiverband Brandenburg / Berlin e.V. begrüßt die Wahl des Kormorans zum Vogel des Jahres 2010

Kormoran – Vogel des Jahres 2009

Teltow-Ruhlsdorf: Mit der Wahl des Kormorans zum Vogel des Jahres 2010 zeigen NABU und LBV, dass sie an einem völlig überzogenen Artenschutzkonzept festhalten wollen. Die von Kormoranen verursachten ökonomischen und ökologischen Schäden werden weiter ignoriert und verharmlost, um die Notwendigkeit einer nachhaltigen Regulation der Kormoranbestände weiterhin verneinen zu können. Die Zeche dafür zahlen tatsächlich bedrohte Fischarten und der Steuerzahler.


Der Landesfischereiverband Brandenburg / Berlin e.V. begrüßt ausdrücklich die Wahl des Kormorans zum Vogel des Jahres 2010. Denn am Beispiel des Kormorans zeigt sich ein Problem, mit dem der Naturschutz zukünftig auch bei anderen, ehemals schutzbedürftigen Tierarten in Konflikte geraten wird. Der Bestand des Kormorans ist in den letzten zwei Jahrzehnten rasant angewachsen und verursacht inzwischen erhebliche wirtschaftliche und ökologische Schäden. Der Einfluss natürlicher Feinde war ganz offensichtlich nicht ausreichend, um das Anwachsen der Kormoranbestände rechtzeitig zu bremsen. Ein Ende der Bestandszunahme ist derzeit nicht absehbar. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, wie mit den Schäden umgegangen werden soll, die Kormorane derzeit verursachen.

In den Karpfenteichwirtschaften Europas ist eine normale Satzfischproduktion unmöglich geworden. In der Summe verzeichnen Brandenburgs Teichwirte zusätzliche Fischverluste in der Größenordnung von 1,2 bis 1,5 Mio. € jährlich. Damit sind die wirtschaftliche Existenz der Betriebe und der Fortbestand der auch naturschutzfachlich wichtigen Teichlandschaften gefährdet. Eine effektive Schadensabwehr scheitert an technischen und wirtschaftlichen Zwängen. Die vom Vogelschutz vorgeschlagenen Überspannungen der Teiche mit Netzen würde allein im Land Brandenburg Investitionen in der Größenordnung von 30 Mio. € erfordern und zahlreiche andere Vogelarten ebenfalls von den Teichen fern halten. Die wirtschaftliche Situation der Teichwirte macht derartige Investitionen unmöglich.

Die Bestandsentwicklung beim Europäischen Aal zeigt einen steilen Abwärtstrend. Angler und Fischer bemühen sich intensiv, diesen Trend umzukehren. Mit Besatzmaßnahmen und Einschränkungen beim Fang soll eine Erholung der Aalbestände erreicht werden. Kormorane sind dabei einer der wichtigen Störfaktoren. Entgegen den Darstellungen von Vogelschützern liegt der Aalanteil in der Nahrung der Kormorane bei durchschnittlich 15%. Untersuchungen im Land Brandenburg haben gezeigt, dass das durchschnittliche Gewicht der von Kormoranen gefangenen Aale bei nur 145 Gramm liegt und somit vor allem Jungaale zur Beute werden. In der Summe entnehmen Kormorane den Gewässern im Land Brandenburg jährlich mehr als 700.000 Aale. Damit sind sie beim Aalfang wesentlich effektiver, als die Erwerbsfischer, denen pro Jahr rund 430.000 Aale in die Netze gehen. Im Gegensatz zu den Kormoranen besetzen die Erwerbsfischer und Angler aber jährlich zwischen 2 und 3 Mio. Jungaale. Möglichkeiten zum Schutz der Jungaale vor Kormoranen sind nicht gegeben.

In Flüssen der Mittelgebirgsregionen lebt mit der Äsche eine Fischart, die in der Folge von Gewässerverunreinigungen stark gefährdet war. Anfang der 90iger Jahre verzeichnete man im Zusammenhang mit der drastischen Reduzierung von Schadstoffeinträgen eine erfreuliche Bestandserholung bei der Äsche. Dieser erfreuliche Trend erlebte mit dem Auftauchen der Kormorane in diesen Gewässern ein schlagartiges Ende. Spätestens, wenn in den Wintermonaten Seen und Teiche zugefroren sind, weichen die Kormorane in die dann noch eisfreien Flüsse aus. Untersuchungen aus verschiedenen Regionen belegen, dass so innerhalb eines Winters zuvor intakte Fischpopulationen nahezu ausgelöscht werden können.

Mit der Wahl des Kormorans zum Vogel des Jahres unterstreichen NABU und LBV deren bisherige Position, nach der Artenschutz für sie stets an der Wasseroberfläche endet. Auch die Zukunft der oftmals als Natur- bzw. Vogelschutzgebiete ausgewiesenen Teichwirtschaften scheint den Verbandsfunktionären egal zu sein. Sie haben auch wenig Grund zur Sorge. Mehr als 90% der Teichflächen in Brandenburg sind als FFH-Gebiete gemeldet und unterliegen somit europäischen Schutzvorschriften. Diese enthalten ein Verschlechterungsverbot. Wo also ein Teichwirt vor dem Hintergrund der nicht tragbaren Fischverluste aufgibt, wird zukünftig der Steuerzahler für die Pflege der Teichlandschaften zahlen müssen. So wird im bayerischen Tretzendorf eine aus den genannten Gründen aufgegebene Teichwirtschaft gegenwärtig unter Aufwendung erheblicher Mittel der öffentlichen Hand reaktiviert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation in Ländern und Kommunen ganz sicher kein Beispiel, was generell zu Nachahmung empfohlen werden könnte. Es muss vielmehr darum gehen, rechtzeitig zu reagieren und die durch den Kormoran verursachten Schäden zu minimieren.

Das Beispiel des Kormorans zeigt deutlich, welche Probleme der Naturschutz in Deutschland beim Umgang mit seinen Erfolgen hat. Statt den Schutzstatus einer ehemals schutzbedürftigen Art zu lockern und eine vernünftige Bestandsregulierung zuzulassen, werden die Schäden verharmlost und Geschädigten im Stich gelassen. Das gleiche Bild zeichnet sich derzeit beim Biber ab, dessen Bestand sich im Land flächendeckend erholt hat und für erhebliche Probleme sorgt. Angesichts der Meldungen, dass das Land Brandenburg gegenwärtig Schadenersatz zahlt, wenn Wölfe Schafe reißen, erinnern sich auch Brandenburgs Teichwirte daran, dass sie anfänglich auf Kosten der Steuerzahler entschädigt wurden. Als das zu teuer wurde, hat man die erste Kormoranverordnung verabschiedet, mit der die Schäden jedoch nicht aus der Welt waren.

Wenn der Naturschutz nicht in Zukunft seine Glaubwürdigkeit verspielen und weiterhin ernst genommen werden möchte, sollte er Begriffe wie „bedroht“ oder „gefährdet“ nicht inflationär gebrauchen. Wenn sich Bestände ehemals schutzbedürftiger Arten durch erfolgreiche Schutzbemühungen erholt haben und erhebliche Schäden anrichten, ist die Lockerung oder Aufhebung des jeweiligen Schutzstatus die logische Konsequenz. Die bisherigen Eingriffe in die Kormoranbestände haben deutschlandweit das weitere Anwachsen der Population und auch der von ihr verursachten Schäden nicht verhindern können. Mit der Wahl zum Vogel des Jahres wird nicht nur die Diskussion um den Kormoran wieder mehr ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Mit dieser Diskussion werden zwangsläufig die Fragen verbunden sein, wie weit der Schutzstatus verschiedener Tierarten noch gerechtfertigt ist und weshalb der Steuerzahler auch in Zukunft für die wirtschaftlichen Folgen eines überzogenen Artenschutzes zur Kasse gebeten werden soll.

Weitere Informationen zum Thema unter www.lfvb.org
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