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Pressemitteilung

Versorger treiben Verbraucher in die Klage. Verjährungsverzicht wird nicht erklärt

Trotz der durch Obergerichte festgestellten Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln sind die Energieversorger bislang nicht bereit mit ihren Kunden über die Rückzahlung außergerichtlich zu verhandeln. Ein erster Schritt durch die IGE-Interessengemeinschaft geschädigter Energiekunden in diese Richtung wurde nun von mehreren Versorgern abgelehnt.


Verschiedene Oberlandesgerichte und der BGH haben den Weg für Rückforderungsansprüche der Verbraucher gegen ihre Energieversorgungsunternehmen geebnet.

„Am Beispiel des Berliner Gasversorgers Gasag sieht man in welcher Zwickmühle Verbraucher stecken“ teilte Carl-Bernhard von Heusinger, Vorstandsmitglied der IGE mit. Zur Erklärung: Etwa 300.000 Kunden der Berliner Gasag haben eine unwirksame Preisanpassungsklausel in ihren Verträgen. Aufgrund dieser Klausel hatte die Gasag in der Vergangenheit Preise erhöht. Der BGH stellte sich ausdrücklich auf die Seite der Verbraucher. Den betroffenen Verbrauchern stehen erhebliche Rückzahlungen zu. Doch der Energieversorger lehnt Rückzahlungen kategorisch ab. Nun droht für Ansprüche bis einschließlich 2006 zum Ende des Jahres 2009 die Verjährung.

Auf Nachfrage machte Herr von Heusinger deutlich: „Dieses Beispiel ist nur eins von mittlerweile zahlreichen in der Bundesrepublik. Verbraucher haben Rückforderungsansprüche gegen Versorger. Die Versorger verweigern jedoch die Rückzahlung und erklären vielfach trotz gerechtfertigter Kürzung der Versorgungsentgelte dem Verbraucher mit der Sperre der Strom- bzw. Gasversorgung.“

Dies führe, so die IGE, dazu, dass in tausenden von Fällen Verbraucher gezwungen werden gegen ihren Versorger auf Rückzahlung der Entgelte zu klagen. Dieser Weg ist für beide Seiten mit erheblichen Kosten und jahrelanger Rechtsunsicherheit verbunden.

„Der von der IGE eingeschlagene Weg ist der einzig richtige und zielführende, für Verbraucher und Versorger“ so Oliver Mogwitz, ebenfalls Vorstandsmitglied der IGE. „Deshalb haben wir verschiedene Energieversorger aufgefordert, einen Verjährungsverzicht zu erklären, damit außergerichtlich über die Rückforderungsansprüche der Kunden verhandelt werden kann“, so Mogwitz weiter.

Durch Bündelung der Interessen der Verbraucher einerseits und der Forderungen andererseits können, so die Absicht der IGE, Rückforderungsansprüche effizient und wirtschaftlich verhandelt werden.

Die bislang eingegangenen Antworten von EON Thüringer Energie AG, Mitgas Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH und GASAG sind jedoch negativ. „Offensichtlich ist das Ziel dieser Verweigerung durch die Versorger ihre eigenen Kunden in die Klage zu treiben.“ stellte Herr von Heusinger abschließend. Dahinter stecke die Hoffnung der Versorger, dass Kunden den Klageweg scheuen und ihre Rückforderungsansprüche nicht geltend machen. So würden die unrechtmäßigen Preisanpassungen den Gewinn der Versorger noch erhöhen.

Die IGE will allerdings am Ball bleiben und ihren Einfluss in den kommenden Monaten durch erhebliche Steigerung der Mitgliederzahlen deutlich erhöhen.
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